15 Millionen Euro für SGB II - Förderung in Bremerhaven

Die Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 des Bundes sieht für die aktive Arbeitsmarktpolitik in Bremerhaven im Bereich der Grundsicherung (SGB II) 15 Mio. Euro vor. Diese Summe wurde heute dem Jobcenter Bremerhaven bewilligt.

Damit stehen Bremerhaven allerdings 8,2 Mio. Euro oder ein Drittel weniger Mittel zur Verfügung als im Jahr 2010 (dort betrug das Budget 23,2 Mio.).

„Wir werden einen Großteil dieser Mittel in Höhe von 3,2 Mio. Euro für Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose einsetzen, um diesen Menschen wieder eine Perspektive zu bieten“ erläutert der Geschäftsführer des Jobcenters Bremerhaven Friedrich-Wilhelm Gruhl. Bei anziehender Konjunktur soll damit gleichzeitig dem Mangel an Fachkräften entgegengewirkt werden.

Daneben beinhaltet das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011 des Jobcenters auch eine sozialpolitische Komponente. Rund sechs Millionen Euro stehen für Arbeitsgelegenheiten (sog. „Ein-Euro-Jobs“ und auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten) zur Verfügung. Sie dienen in erster Linie dazu, besonders schwer vermittelbare Arbeitsuchende mittelfristig wieder an den regulären Arbeitsmarkt heranzuführen.

Weitere Fördermittel sind für Lohnkostenzuschüsse (knapp 1,5 Mio. Euro, Förderung von Menschen mit Behinderung (0,7 Mio. Euro) und Jüngere unter 25 Jahren (2,1 Mio. Euro) vorgesehen.

Herr Gruhl bewertet die Ziele des Jobcenters unter dem Aspekt der Budgetreduzierung gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel zwar als ambitioniert, hält die Mittelausstattung des Jobcenters für 2011 insgesamt aber für noch vertretbar. „Die Beteiligung an den Sonderprojekten “Bürgerarbeit“ mit 210 Plätzen und “Perspektive 50plus“ mit 150 Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt eröffnet weitere Fördermöglichkeiten“ ist sich der Geschäftsführer des Jobcenters sicher. Allerdings sei in den Folgejahren bei angekündigt weiter sinkendem Budget der Anteil der Qualifizierungsmaßnahmen in der Stadt Bremerhaven weiter zu stärken, um der aufstrebenden Bremerhavener Wirtschaft die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen zu können.

Aus der Eingliederungsmittel-Verordnung: Für jedes Jobcenter wird das zahlenmäßige Verhältnis der erwerbsfähigen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu der Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (Grundsicherungsquote) ermittelt. Jobcenter mit einer überdurchschnittlich hohen Grundsicherungsquote erhalten bei der Verteilung der Mittel zu ihrem Erwerbsfähigen-Anteil einen prozentualen Zuschlag. Dieser beträgt ein Viertel der prozentualen Abweichung der Grundsicherungsquote der betreffenden Jobcenter von der Durchschnittsquote aller Jobcenter. Bei Jobcentern mit einer unterdurchschnittlich niedrigen Grundsicherungsquote wird in gleicher Weise ein Abschlag vorgenommen.

Da diese Grundsicherungsquote in Bremerhaven mit 20,6 Prozent doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt von 10,4 Prozent ist, erhält das Jobcenter bei der Verteilung der Mittel einen entsprechenden Aufschlag.

Friedrich-Wilhelm Gruhl
Geschäftsführer
Jobcenter Bremerhaven

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