Bildungs- und Teilhabepaket

Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt?

Sofern Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit, dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Der Rechtsanspruch auf Leistungen umfasst im Einzelnen grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Sport, Kultur und Freizeit: Damit Kinder bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen können, stehen pro Kind monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und ggf. Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
  • Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort: Die Teilnahme eines Kindes am Mittagessen ist kostenfrei.
  • Schulbedarf: Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 130,00 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 65,00 Euro gewährt.
  • Lernförderung: Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die schulrechtlich wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine Versetzungsgefährdung  kommt es dabei nicht an. Zu den Voraussetzungen gehört insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Die tatsächlichen Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt.
  • Schülerbeförderung: Die Fahrtkosten zur Schule werden übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Voraussetzungen

Bezug von Leistungen nach:

  • Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II)
  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeldgesetz (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
  • Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)

Der Antrag auf Leistungen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und von Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch beim Jobcenter Bremerhaven beinhaltet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe.  Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren müssen dazu den Schulbesuch nachweisen.

Familien, die Sozialhilfe/Grundsicherung, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Achtung: Nach Ablauf des Berechtigungszeitraums ist ein erneuter Antrag für diese Leistungen zu stellen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Bewilligung erfolgt ab dem 1. des Antragsmonats.
Bezieher/innen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe noch rückwirkend für 12 Monate erhalten, sofern nachgewiesen wird, dass seit diesem Datum durchgehend diese Leistungen bezogen wurden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Zeitnahe Bescheidung, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

keine