Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ELiA-Formulare

    (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Sonstige Unterlagen

     gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • In dem Genehmigungsantrag machen Sie kenntlich, dass Sie auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragen
  • Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung zum vorzeitigen Beginn.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung der Zulassung.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 bis 10 Monate.
Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

290 Euro bis 5750 Euro.