Wohnberechtigungsschein beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Ein Wohnberechtigungsschein wird sowohl für den Bezug einer geförderten Mietwohnung als auch für die Beantragung von Fördermitteln für ein Eigentumsobjekt erteilt.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann und welche Wohnungsgröße bezogen werden darf, hängt von zwei Faktoren ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder
Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr - Vorliegen der Volljährigkeit
Welche Unterlagen benötige ich?
- Schwerbehindertenausweis
bei vorhandener Schwerbehinderung - Schulbescheinigung
bei Kindern ab 16 Jahren. Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss. - Bescheid über den Bezug von Pflegegeld
bei vorhandener Schwerbehinderung. Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss. - Kopie des Passes
bei ausländischen Mitbürgern - Derzeitiger Mietvertrag oder Räumungsurteil oder sonstiger Nachweis über die bestehende Obdachlosigkeit
bei Beantragung eines Wohnungsnotstandes - Immatrikulationsbescheinigung
Bei Studenten - Letzter Steuerbescheid / letzte Steuererklärung, Gewinn- und Verlustrechnung
bei Selbstständigen - Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
bei Erwerbslosen oder Sozialhilfeempfängern. Sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss. - Sämtliche Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
Verdienstbescheinigung Steuerfreie Einnahmen und Kapitalerträge
Ein schriftlicher Antrag auf dem amtlichen Vordruck muss gestellt werden.
Der unterschriebene und ausgefüllte Antrag kann nur per Post zugesandt oder persönlich abgegeben werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird ungültig, wenn sich nach Erhalt die Anzahl der im Schein aufgeführten Haushaltsmitglieder ändert.
Rechtsgrundlagen
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Wohnberechtigungsschein wird mit dem Bescheiddatum gültig.Die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
2 Wochen wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen.Welche Gebühren/Kosten fallen an?
Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zu entrichten.Für den Fall, dass ein Schein verloren geht, kann mit einer formlosen Anforderung eine Zweitschrift gegen 10,00 Euro Gebühr beantragt werden.
Die Gebühr entfällt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.
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