Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragen

Wenn Sie per Briefwahl an einer Wahl teilnehmen möchten, können Sie einen Wahlschein-/Briefwahlantrag stellen.

Wahlberechtigte können auf Antrag einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen erhalten. Grundsätzlich werden die Unterlagen auf dem Postweg übersandt. Eine persönliche Abholung ist möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlschein beziehungsweise von Briefwahlunterlagen ist, dass der/die Antragsteller:in wahlberechtigt ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für die Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich.

    Ein Antrag kann auch formlos gestellt werden. Es sind jedoch folgende Pflichtangaben vorgeschrieben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Meldeanschrift. Sofern der Wahlschein/die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

Jede:r Wahlberechtigte kann auf Antrag einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen erhalten. Der Antrag kann unter anderem persönlich, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder über ein Online-Formular gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Jeweils vom 41. Tag vor einer Wahl bis zum 2. Tag vor einer Wahl, 18 Uhr.

Die Beantragung ist grundsätzlich bis zum 2. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, möglich. Die Möglichkeit der Beantragung über das Online-Formular endet daher bereits am fünften Tag vor der Wahl.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1 bis 3 Werktage.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zustellung des Wahlscheins / der Briefwahlunterlagen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen Portokosten an, wenn der Antrag per Post zum Wahlamt geschickt wird. Darüber hinaus fallen keine Kosten an.