Umwandlung von Wald beantragen

Wenn Sie Waldflächen vorübergehend oder dauerhaft für andere Zwecke nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung von der zuständigen Waldbehörde.

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen die beabsichtigte Waldumwandlung mit der zuständigen Waldbehörde zu besprechen. Oft kann die Waldbehörde dann im Sinne einer überschlägigen Prognose Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit und zum Kompensationsumfang geben.

Sie müssen im Antrag das geplante Vorhaben genau beschreiben und begründen warum dieses nur an dem geplanten Standort umgesetzt werden kann. Die Eigenschaften des Waldes (Größe, Alter, Baumarten, Lebensraum für Tiere) sind in der Regel über ein ökologisches Gutachten darzustellen. Im Genehmigungsverfahren werden Ihre Interessen mit den Belangen der Allgemeinheit gegen- und untereinander abgewogen.

Die Waldfläche darf erst unmittelbar vor der Verwirklichung der anderen Nutzung gerodet oder anderweitig beseitigt werden.

Artenschutzvorprüfung

Bei der Antragstellung müssen Sie erklären, ob und ggf. welche artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind. Auch die Waldbehörde schätzt ab, ob artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Sofern dies der Fall ist, ist von Ihnen zusätzlich eine vertiefende Artenschutzprüfung vorzulegen.

Ausgleichsmaßnahmen

Mit der Genehmigung zur Waldumwandlung bestimmt die Waldbehörde Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen. Für den Ausgleich ist die antragstellende Person zuständig. Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Vorfeld abgestimmt. Bei der Beantragung einer dauerhaften Waldumwandlung sollten Sie über eine im Land Bremen liegende, für eine Aufforstung geeignete Fläche mindestens gleicher Größe verfügen und dies nachweisen können.

Ebenso können noch weitere Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Wiederaufforstung

Im Fall der Genehmigung einer befristeten Waldumwandlung legt die Waldbehörde eine angemessene Frist zur Wiederaufforstung der Fläche nach Beendigung der Waldumwandlung fest. 

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

Natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) als

  • alleinige Eigentümer / Eigentümerin des Waldstückes oder
  • von Eigentümern / Eigentümerinnen oder Eigentümergemeinschaften bevollmächtigte Personen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Eigentumsnachweis für die Umwandlungsfläche:

    aktueller Grundbuchauszug Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung
  • Weitere Unterlagen:

    Lageplan mit eingezeichneter Umwandlungsfläche Angabe der Gemarkung und Flurstücksnummer der Umwandlungsfläche Ökologische Bestandsaufnahme der Umwandlungsfläche (Baumarten, Alter und Höhe des Waldes, Vitalität, Schäden, artenschutzrechtliche Belange) mit Vorschlägen für Ausgleichsmaßnahmen Bei einer dauerhaften Umwandlung Angaben zu Ersatzmaßnahmen mit Gemarkung, Flurstück und Flächengröße. Hinweis: als Pflanzmaterial sind standortgerechte Baum- und Straucharten zu verwenden. Eigentumsnachweis Ersatzfläche Einverständniserklärung (Vollmacht) des Eigentümers/der Eigentümerin, wenn Antragstellende Person nicht Eigentümer:in der Umwandlungs- beziehungsweise Ersatzflächen ist Gegebenenfalls Unterlagen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Gegebenenfalls Mitteilung zum Stand anderer Genehmigungsverfahren (zum Beispiel nach Baurecht)

Sie können die Genehmigung auf Waldumwandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.

Onlinedienst

  • Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter "Formulare".
  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln .

Papierform 

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter "Formulare".
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu. 
  • Senden Sie alles per Post zu.

Sie erhalten die Genehmigung per Post.  

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Geltungsdauer:
Die Genehmigung ist zu befristen. Die Frist darf 5 Jahre nicht überschreiten. Mit Ablauf der Frist erlischt die Genehmigung.

Für durchzuführende Maßnahmen der Ersatz- und Wiederaufforstung wird eine angemessene Frist gesetzt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung kann erst nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen erfolgen.
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Genehmigung ist entsprechend den Bestimmungen nach Tarifziffer 57.2 der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV) vom 27.08.2002 (Brem.GBl. S. 423) in der zurzeit geltenden Fassung eine Gebühr zu entrichten. Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach Zeitaufwand analog der Gebührenziffer 103.00 AllKostV. Weitere Informationen finden Sie unter "Verfahren" - "Rechtsgrundlagen".