Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. 

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis über Ausscheiden aus Pflichtversicherung bzw. Ende der Familienversicherung
  • Bescheinigung über freiwillige Mitgliedschaft und Beitragssätze
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 
  • Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. 

  

 

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung der Anträge kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.