Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist. 

Voraussetzungen

  • Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis Kosten Unfallversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme. 

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung der Anträge kann einige Zeit in Anspruch nehme

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.