Seniorenbetreuung - Altenhilfe

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie soll auch dazu dienen als Vorbereitung auf das Alter. 

Als Leistungen kommen in Betracht:

  • Betätigung zum gesellschaftlichen Engagement, wenn dies erwünscht wird.
  • Beschaffung zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in einer Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient und bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste.
  • Leistung zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen dienen.
  • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen.

Voraussetzungen

Ob ein Leistungsanspruch für die Gewährung von Altenhilfe über Geldleistungen besteht, wird individuell geprüft und hängt von Ihrem Einkommen oder Vermögen ab. Die Beratungsleistungen hierzu sind kostenfrei.

Bei Beantragung von Geldleistungen ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antrages erforderlich (es muss der Antrag des Sozialamtes Bremerhaven verwendet werden!). Für eine zügige Antragsbearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis/Reisepass/Stammbuch/Schwerbehindertenausweis
  • Mietvertrag/Untermietvertrag
  • letzte Mietneben- und Heizkostenabrechnung (Aufschlüsselung der Gesamtmiete)
  • letzter Wohngeldbescheid
  • aktuelle Rentenbescheid(e)
  • Nachweis über alle anderen Einkünfte (z.B. Unterhalt)
  • ärztliches Attest
  • Unterlagen über die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Haus- und Grundbesitz der letzten 10 Jahre, ggfs. Notarieller Übertragungs- bzw. Kaufvertrag
  • Nachweise über Vermögen (z.B. Lebensversicherungen, Bestattungsvorsorgeversicherungen, Sparverträge, Sparbücher usw.)
  • Unterlagen über Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Kinder)
  • Scheidungsurteil, Nachweis über Unterhaltsregelungen
  • Vollmacht, Betreuerausweis (bei Antragstellung durch Dritte)
  • Heimvertrag

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Beratungen zur Altenhilfe werden kostenfrei ohne Berücksichtigung etwaiger vorhandener Einkommen oder Vermögen geleistet.