Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge volljährige Person noch weiter begleitet werden.

Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen. 

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Begleitet wird dieser vom örtlichen Pflegekinderdienst.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.

Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen. 

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen dem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart. 

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.