Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ELiA-Formulare

    (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Sonstige Unterlagen

     gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

7 Monate Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).