Hundesteuer: Ermäßigung der Hundesteuer
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer um die Hälfte (= 45,00 € im Jahr) ermäßigt werden. (Siehe Verfahren)
Voraussetzungen
Eine Ermäßigung der Hundesteuer kann beantragen:
- Gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten
- Alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt. Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 1296 €. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Laufzeit der Hundesteuermarke (derzeit bis 2020) ausgesprochen, so dass der Antrag nicht jedes Jahr neu gestellt werden muss.
- Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Gewerbeschein und Einkommensteuerbescheid
für gewerbliche Hundehalter oder andere Personen, die die rassereinen Hunde ausschließlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes halten - Rentenbescheide
für alleinstehende, über 65 Jahre alte Personen, wenn ihr Nettoeinkommen nicht das Dreifache des für sie maßgebenden Regelsatzes des Bundessozialhilfegesetzes übersteigt. - Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen, sowie Nachweise über die Belastungen (Miete, Heizung, etc.)
für Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes haben.
Für die Ermäßigung ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag zu 1. Ist formlos zu stellen, für Anträge zu 2. oder 3. benutzen Sie bitte das entsprechende Formular im Bereich Formulare.