Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ELiA-Formulare

    (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Sonstige Unterlagen

     gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Vor Errichtung der Anlage.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

3 Monate Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).