Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.

Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

Voraussetzungen

Die Änderungsgenehmigung wird Ihnen erteilt, wenn:

  • sichergestellt ist, dass die sich aus den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Bundesimmissionsschutzverordnungen ergebenden Pflichten erfüllt werden, 
  • andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen und 
  • die Änderung nicht bereits durch § 16 Absatz 1 Satz 1 BImSchG erfasst ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ELiA-Formulare

    (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Sonstige Unterlagen

     gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • Sie beantragen die Änderungsgenehmigung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Die Behörde beteiligt die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

6 Monate Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Abhängig vom Einzelfall.