Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern

Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?

Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Allerdings sind die Unterhaltsansprüche nur  zu berücksichtigen, wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000,-- € beträgt.

Zunächst wird vermutet, dass Ihr Einkommen diese Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet. Liegen jedoch hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze vor, sind Sie verpflichtet, dem Sozialhilfeträger gegenüber Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben.

Voraussetzungen

Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Fragebogen

    Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.
  • Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen

    Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)

Bei der Verpflichtung zur Auskunft wird Ihnen ein Fragebogen zugesandt, den Sie bitte ausfüllen und mit sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurücksenden. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.

Rechtsgrundlagen