Elternunterhalt / Unterhalt für pflegebedürftige Eltern
Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die entstehenden Kosten nicht aus den eigenen Einnahmen zahlen? Sie möchten Informationen zu einer eventuellen Heranziehung zu den Kosten?
Bedürftigen Eltern gegenüber sind Sie grundsätzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit ist anhand Ihrer individuellen Einkommens- und Belastungssituation zu bewerten. Daher ist es erforderlich, dass Sie (auch wenn evtl. die Verwirkung eingewendet wird) Ihrer Auskunftspflicht nachkommen.
Voraussetzungen
Sie haben von der leistungsgewährenden Dienststelle eine Mitteilung über die Hilfegewährung (Rechtswahrungsanzeige) erhalten.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Fragebogen Den zugesandten Fragebogen bitte ausgefüllt zurücksenden.
- Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen Einkommens-, Vermögens- und Belastungsunterlagen bitte in Kopie dem Fragebogen beifügen (möglichst der letzten 12 Monate, bei Selbständigen der letzten drei Jahre)
Den in der Regel der Mitteilung über die Hilfegewährung beigefügten Fragebogen füllen Sie bitte aus und senden diesen nebst sämtlichen Nachweisen an die absendende Dienststelle zurück. Sofern Sie die Unterlagen persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie möglichst einen Termin.