Beschwerde über Lichtbelästigung einreichen

Sie fühlen sich durch Lichtanlagen im öffentlichen Raum belästigt? Die zuständige Behörde kann Maßnahmen dagegen prüfen.

Mit Hilfe von künstlichem Licht werden Häuser, Straßen und Plätze vor allem im Dunkeln beleuchtet. Insbesondere beleuchtete Gehwege sollen für Sicherheit sorgen. 

Wenn Sie aber in Ihrem Wohnraum durch Lichtanlagen gestört werden, können Sie diese Störung anzeigen.

Voraussetzungen

Die Beschwerden und Schadenmeldungen müssen sich innerhalb des Stadtgebietes und der Zuständigkeit der Stadt Bremerhaven befinden.

Sie haben 4 Möglichkeiten:

  • Mit Veröffentlichung: Sie melden ihr Anliegen über den Schadenmelder. Ihr Anliegen wird ins Internet gestellt. Dort können sich alle über ihr Anliegen informieren. Und Sie können sich über den Verlauf der Bearbeitung informieren.
  • Vertraulich: Sie füllen das Idee- und Beschwerdeformular aus. Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt und nicht ins Internet gestellt. Über den Verlauf der Bearbeitung informieren Sie die Mitarbeiter:innen der Ideen- und Beschwerdestelle.
  • Persönlich: Sie rufen uns an unter der folgenden Nummer:
    +49 471 590 3030

Alternativ melden sie ihr Anliegen über stoerung24.de Dort können Sie auch ein Foto hinterlegen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine