Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
Sie benötigen die Darstellung eines Flurstücks oder eines Grundstücks?
Die Liegenschaftskarte, auch als Flurkarte bezeichnet, ist Bestandteil des Liegenschaftskatasters.
Sie enthält die zeichnerischen Darstellungen
- der Flurstücke mit Grenzen
- der Bebauung
- der Nutzungsarten
- von topographischen Objekten (teilweise).
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis
- Online Abwicklung oder Auftrag per E-Mail, Fax, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung
- Datenlieferung per E-Mail, via FTP-Server (E-Mail mit Download-LINK), per Post oder durch Abholung. In Abhängigkeit zur Datensensibilität werden unterschiedliche Sicherheitsstufen in die Lieferung mit eingebaut.
- Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
Was muss ich noch wissen?
- Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
- Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Wochen In der Regel 1-5 Tage.Bei persönlichem Besuch: Sofortmitnahme
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
25,00 Euro Auszug DIN A4 und DIN A360,00 Euro Auszug DIN A2 bis max. DIN A0