Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbeschreibung) beantragen
Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Das Liegenschaftskataster enthält Angaben zu ca. 33.400 Flurstücken und ca. 33.000 Grundbuchbeständen.
Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
- Ausgabeformate entsprechend der Fragenstellung von Banken, Notaren, Bauordnungsbehörden und Eigentümern.
- Leicht verständliche, tagesaktuelle Nachweise gibt es als Bestandsnachweis, Grundstücksnachweis, Flurstücksnachweis und Flurstücks- / Eigentümernachweis im DIN A4 - Format.
Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung, sowie Angaben zu Denkmalschutz und vermessungstechnische Erfassungsqualität.
Die Benutzung erfolgt durch Online-Bestellung, mündliche oder schriftliche Auskunft, Abgabe von Auszügen oder Auswertungen.
Voraussetzungen
Schutzwürdige Daten können nur an Eigentümer abgegeben werden. Andere Personen und Stellen erhalten nur dann Einsicht, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Berechtigtes Interesse haben nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.
- Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
- Notar:innen
- Planer:innen und Architekt:innen
Der Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks ist zwingend schriftlich erforderlich.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis
- Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
- Auftrag per E-Mail, Fax, Brief, Onlineauftrag oder persönliches Erscheinen nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Datenlieferung per E-Mail oder durch Abholung.
- Den zugehörigen Kostenbescheid erhalten Sie auf dem Postweg.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Grundbuchordnung
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
Was muss ich noch wissen?
- Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
- Das Liegenschaftskataster muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
- Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), den Katasterkarten (Liegenschaftskarten) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch) und wird gemeinsam im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 AeuterungWelche Gebühren/Kosten fallen an?
25,00 Euro je Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis bis Format DIN A360,00 Euro für Formate größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0