Antrag auf Gaststättenfreisitz

Sie wollen Außengastronomie in Bremen oder Bremerhaven betreiben?

Gastronomen brauchen eine Baugenehmigung, wenn sie einen Freisitz vor ihrer Gaststätte betreiben wollen sowie eine Sondernutzungserlaubnis, wenn sie dabei öffentliche Flächen nutzen.

  • Antrag über das Formular.
  • Nach Eingang der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Unterlagen nachgefordert.
  • Zu beteiligende öffentliche Stellen werden im Verfahren angehört.
  • Je nach Antrag auch Rücksprache mit Antragsteller:innen.
  • Erteilung der widerruflichen Baugenehmigung für den Gaststättenfreisitz und Sondernutzungserlaubnis mit eventuellen Auflagen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Nutzung kann maximal für ein Jahr, bzw. ein Halbjahr beantragt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Eingang der vollzähligen und prüffähigen Antragsunterlagen ca. 8 Wochen (Beteiligung verschiedener Fachbehörden).

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Stadtgemeinde Bremen:

Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung 390,00 € Einmalgebühr
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadtgemeinde Bremen (Sondernutzungskostenordnung).

Für die Stadt Bremerhaven:

Gebühr für Baugenehmigung (Mindestgebühr 130,00 €)
Gebühr für Sondernutzung je nach Lage und Größe der Fläche (2,50 € je m² je Monat)
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz in der Stadt Bremerhaven (Sondernutzungsgebührenordnung).