Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt. 

Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigenen Kindern sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein. 

 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gesundheitszeugnis
  • Gesundheitsfragen
  • Gehaltsabrechnung (PP1, PP2)
  • Bild der Familie

Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Dort können sie sich informieren. 

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen. 

Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. 

Die Eignung als Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII oder die Erlangung der Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. So führt lediglich die Einreichung des Bewerbungsformulars nicht zu einer Eignung als Pflegeperson.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Es gibt keine Frist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.