Allgemeine Hilfen zur Erziehung

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.

Ein Team von Fachkräften betreut solche Menschen, die Beratung bei der Erziehung suchen: PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialpädagogInnen sowie SozialarbeiterInnen mit therapeutischer Zusatzausbildung, Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen stehen zur Verfügung, wenn

  • die Entwicklung eines Babys, Kindes oder Jugendlichen nicht wie gewünscht verläuft oder der Eindruck entsteht, dass die Aufmerksamkeit und Unterstützung nicht angenommen wird.
  • Alleinerziehende in alltäglichen Erziehungsfragen Austausch und Beratung suchen.
  • getrennt lebende Partner im Sinne der Kinder einen Weg zur Verständigung im Konfliktfall suchen.
  • das Zusammenleben in der Familie ausgeglichen gestaltet und verbessert werden soll.
  • Kinder zu Hause Streit und Krach erleben und wollen, dass sich die Situation verbessert.

Voraussetzungen

Die "Hilfe zur Erziehung" steht allen Sorgeberechtigten von minderjährigen Kindern zu, die Unterstützung bei der Erziehungsarbeit benötigen.

Die "Hilfen zur Erziehung" sind vielfältig und werden im Einzelfall individuell zusammengestellt. So erhalten Ratsuchende nähere Informationen darüber, welche konkreten Hilfsangebote es gibt und unter welchen Umständen Sie diese in Anspruch nehmen können.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Zwischen Ratsuchenden und Beratern werden in der Regel sehr persönliche und familiäre Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen vertrauensvollen Rahmen benötigen. Alle BeraterInnen haben deshalb eine Schweigepflicht.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Beratung erfolgt kostenfrei.