Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtigen Änderungen mitteilen.

Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
  • Es haben sich wichtige Änderungen ergeben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen

    z.B. Lohnabrechnungen Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Wenn sich bei Ihnen Änderungen ergeben haben, können Sie das der Unterhaltsvorschussstelle online oder schriftlich mitteilen.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Kosten an.