Abfallerzeugernummer beantragen

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und ggf. für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

Voraussetzungen

Keine.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
  • Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach. 
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.