Vermessungs- und Katasteramt/Verwaltung

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Stadtplanausschnitt
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Martin Knust

Abteilungsleitung
 Martin.Knust@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

Das Vermessungs- und Katasteramt ist zuständig für die Verfahren zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach §§24 ff Baugesetzbuch. Allerdings hat der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf Widerruf auf die Ausübung dieses Vorkaufsrechts für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der förmlich festgelegten Sanierungs- und Umlegungsgebiete verzichtet, so dass nur noch in den letztgenannten Fällen eine Vorkaufsrechtsverzichterklärung beantragt werden muss.

Die Verfahren zu Widmungen und Entwidmungen von Straßen, Wegen und Plätzen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz obliegen dem Vermessungs- und Katasteramt ebenso wie die Verfahren zur Benennung von Straßen und der Vergabe der Grundstücks- und Gebäudenummerierung.