Hinweise zur Beantragung einer Abfallerzeugernummer im Land Bremen

Die Abfallerzeugernummer ist eine Kennnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle. Notwendig wird diese bei Abfallerzeugern (Gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen), bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Ebenso wird eine eigene Abfallerzeugernummer benötigt für Eintragungen in dem sogenannten Übernahmeschein bei Teilnahme an einem Sammelentsorgungsverfahren. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen Ihr Entsorgungsunternehmen.

Die Abfallerzeugernummer ist bei der Behörde zu beantragen, welche für die Anfallstelle zuständig ist.

Stadtgemeinde Bremerhaven

Stadtgemeinde Bremen und Hansestadt bremisches Überseehafengebiet

Die Beantragung einer Abfallerzeugernummer im Land Bremen ist ab dem 01.05.2019 kostenpflichtig.