Stadtwahlleiter

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 133
27576 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Magistratsdirektor Claus Polansky
Stadtwahlleiter
0471 590-2206
Magistratsdirektor@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo-Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
nach telefonischer Vereinbarung
Hinweis zur Barrierefreiheit
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
nach telefonischer Vereinbarung
Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr. oder über den Park-platz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus)
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181
Vorzimmer
Martina Klüver
0471 590-2102
0471 590-2205
Martina.Kluever@magistrat.bremerhaven.de
Person
Der Stadtwahlleiter und seine Stellvertretung werden vom Magistrat auf unbestimmte Zeit ernannt. Zum Stadtwahlleiter (Wahl der Stadtverordnetenversammlung) kann aufgrund der Bremischen Landeswahlordnung nur der Wahlbereichsleiter für Bremerhaven (Wahl der Bremischen Bürgerschaft) ernannt werden, das gleiche gilt für seine Stellvertretung.
Stadtwahlleiter ist Magistratsdirektor Claus Polansky. Sein Stellvertreter ist Thomas Herbrig, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.
Aufgaben
Der Stadtwahlleiter nimmt die Wahlvorschläge zur Stadtverordnetenwahl entgegen und überprüft sie. Fallen dabei Mängel auf, so rügt er diese und beseitigt sie soweit möglich in Absprache mit der von der Partei oder Vereinigung bestimmten "Vertrauensperson" oder der Einzelbewerberin bzw. dem Einzelbewerber selbst.
Der Stadtwahlleiter sitzt dem Stadtwahlausschuss vor, in den er (zu jeder Wahl erneut) sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer beruft, die in der Regel von den Parteien (in Anlehnung an ihr Wahlergebnis der Vorwahl) vorgeschlagen werden. Der Ausschuss entscheidet am 44. Tag vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge nach dem Bericht des Stadtwahlleiters. Anschließend macht er die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt. Nach der Entscheidung ist er für die Beschaffung der Stimmzettel zuständig.
Werden im Rahmen der Pflege des Wählerverzeichnisses Einsprüche gegen Entscheidungen der Gemeindebehörde (Wahlamt) eingelegt, so hat er darüber (vorbehaltlich der Wahlprüfung nach der Wahl) abschließend zu entscheiden.
Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, stellt der Stadtwahlleiter das vorläufige Ergebnis der Wahl aus den Schnellmeldungen der Wahlvorstände zusammen und gibt es am Wahlabend bekannt.
Schließlich stellt der Stadtwahlausschuss, nach Überprüfung der Niederschriften der Wahlvorstände und Berichterstattung durch den Stadtwahlleiter, das endgültige Ergebnis der Wahl fest. Danach macht der Stadtwahlleiter das Wahlergebnis öffentlich bekannt und beruft folgend die Gewählten; er ist auch für die Berufung von Listennachfolgerinnen und Listennachfolgern während der Wahlperiode zuständig.