Stadtkasse

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40
Stadthaus 2, Erdgeschoss
27576 Bremerhaven
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Fahrplanauskunft VBN
Onno Hessenius
Amtsleitung
0471 590-2314
0471 590-2498
stadtkasse@magistrat.bremerhaven.de
ÖffnungszeitenMo-Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
Hinweis zur Barrierefreiheit
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus)
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181 (Stadthaus 1) - Aufzug ins 1. OG im Hochhaus
Sammel-Anschluss 0471 590-3444
Aufgaben der Stadtkasse
Die Stadtkasse hat im Grundsatz alle Kassengeschäfte der Stadtgemeinde Bremerhaven zu erledigen. Aus Servicegründen sind bei verschiedenen Ämtern/Amtsstellen eigenständige Geldannahmestellen eingerichtet. Hierzu zählen die Bürgerbüros und die Stadtbibliothek.
Als zuständige Vollstreckungsbehörde hat die Stadtkasse dafür zu sorgen, nicht beglichene Geldforderungen zwangsweise beizutreiben. Mehrere Außendienstmitarbeiter stehen für diese Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Bankverbindung:
Weser-Elbe Sparkasse
IBAN: DE98 2925 0000 0001 1000 09
BIC: BRLADE21BRS
Bareinzahlungen:
Die Stadtkasse verfügt über keine Barkasse. Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Bremerhaven können per Überweisung auf das oben angeführte Konto bzw. per Bareinzahlung bei den Sparkassen und Banken erfüllt werden.
Lastschrifteinzugsermächtigungen:
Für Geldleistungen, die wiederkehrend an die Stadt Bremerhaven zu leisten sind, wie z. B. Grundbesitzabgaben, bietet sich das Lastschrifteinzugsverfahren an. Damit können Sie die Stadtkasse ermächtigen, den jeweils fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Die Stadtkasse überwacht für Sie die Zahlungstermine und beachtet dabei auch jede Betragsveränderung. Sie versäumen keine Zahlungstermine und haben keinen Ärger mit möglichen Mahnungen und den damit verbundenen erhöhten Kosten. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat(PDF 35,0 KB)(PDF 35,0 KB) kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem können Sie jeden abgebuchten Betrag innerhalb von acht Wochen nach der Belastung über Ihr Geldinstitut zurückrufen.
Barauszahlungen:
Grundsätzlich zahlt die Stadtkasse kein Bargeld aus, sondern überweist fällige Beträge auf die von den Kunden vorgegebenen Konten. Zur Vermeidung sozialer Härten und bei Eilbedürftigkeit besteht die Möglichkeit, Barauszahlungen mittels spezieller Kassenkarten per Geldautomaten auszuzahlen.
Dokument herunterladen(PDF 35,0 KB)
Zur Informationspflicht der Stadtkasse nach der Datenschutzgrundverordnung wird auf die Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO(PDF 156,5 KB) hingewiesen.