Wohngeld: Anlage Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
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Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr.
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181
Wohngeld ist eine Sozialleistung für den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern.
Für eine persönliche Vorsprache empfehlen wir Ihnen grundsätzlich einen Termin zu vereinbaren.
Wollen Sie vorab unverbindlich prüfen, ob für Sie ein Wohngeldanspruch besteht? Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat stellt bietet den offiziellen Wohngeldrechner an. Dabei gilt für die Stadt Bremerhaven die Mietenstufe 2. Den tatsächlichen Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen.
Die erforderlichen Antragsformulare für Wohngeld stehen Ihnen hier online zur Verfügung oder erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Bremerhaven. Je nach Antragsart benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wohngeld für Mieter/innen: Antrag auf Wohngeld inkl. Anlage(PDF 84,7 KB), Mietbescheinigung(PDF 201,7 KB) (bitte vom Vermieter ausfüllen lassen), Verdienstbescheinigung(PDF 124,5 KB) (bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen), Erklärung über die Einkommensverhältnisse(PDF 107,1 KB); Hinweise für das Ausfüllen der Formulare finden Sie in den Erläuterungen Antrag auf Wohngeld und Anlage(PDF 74,3 KB)
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Wohngeld für Heimbewohner/innen: Heimantrag mit Anlage(PDF 65,9 KB), Anlage Heimbewohner/innen(PDF 8,3 KB); Hinweise für das Ausfüllen der Formulare finden Sie in den Erläuterungen zum Antrag für Heimbewohner/innen(PDF 234,1 KB)
Wohngeld für Eigentümer/innen: Antrag auf Lastenzuschuss inkl. Anlage(PDF 99,9 KB), Verdienstbescheinigung(PDF 124,5 KB) (bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen), Erklärung über die Einkommensverhältnisse(PDF 107,1 KB), Hinweise für das Ausfüllen der Formulare finden Sie in den Erläuterungen Mietzuschuss und Lastenzuschuss,(PDF 297,9 KB)Erläuterungen zur Anlage Lastenzuschuss finden sich am Ende des Formulars
Als Selbständige/r füllen Sie bitte zusätzlich aus: Fragebogen für Selbständige(PDF 229,8 KB)
Hier finden Sie eine Aufstellung der erforderlichen Nachweise/(PDF 105,9 KB)Unterlagen(PDF 105,9 KB).
Haben Sie noch Fragen zum Wohngeld oder zur Antragstellung? Unsere Mitarbeiter/innen erreichen Sie hier (Ansprechpersonen). an.
Für eine persönliche Vorsprache empfehlen wir Ihnen grundsätzlich einen Termin zu vereinbaren.
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Ansprechpersonen des Abschnitts
Wohngeld im Stadthaus 1
Zuständigkeit | Name | Raum | Telefon |
A - Bol | Fr. Pietrzik | 10 | 0471 590 2525 |
Bom - Dum | Fr. Möller | 10 | 0471 590 2526 |
Dun - Fra | Fr. Böhme | 12 | 0471 590 2863 |
Frb - Hop | Fr. Hayes | 14 | 0471 590 2810 |
Hoq - Kur | Fr. Schmidt - Bach | 20 | 0471 590 2582 |
Kus - Oh | Fr. Oliveira Cunha | 20 | 0471 590 2427 |
Oi - Rob | Fr. Onken | 16 | 0471 590 2527 |
Roc - Stod | Hr. Abraham | 16 | 0471 590 3381 |
Stoe - Z | Fr. Inselmann | 15 | 0471 590 3380 |
Abschnittsleitung Wohngeld |
Fr. von der Reith | 11 | 0471 590 2274 |
Abteilungsleitung Wohnungsförderung | Fr. Volke | 9 | 0471 590 2737 |