Sozialamt/Wohngeld

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, 1. OG, links
27576 Bremerhaven
Zum Stadtplan
Route planen
Fahrplanauskunft VBN
N.N.
ÖffnungszeitenMo,Mi,Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
Zur Zeit sind Vorsprachen jedoch nur mit Termin möglich.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
Zur Zeit sind Vorsprachen jedoch nur mit Termin möglich.
Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr.
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bei Mietzuschuss bzw. der Höhe der Belastung bei Lastenzuschuss.
Was müssen Sie beachten?
Um Mietzuschuss zu beantragen, müssen Sie Mieter*in oder Untermieter*in Ihrer Wohnung sein. Auch als Heimbewohner*in bzw. Bewohner*in in besonderer Wohnform können Sie Mietzuschuss beantragen.
Als Mieter*in oder Untermieter*in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für Mietzuschuss.
Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss verwenden Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner*in eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.
Wenn Sie erstmals Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen möchten, können Sie das Formular Kurzantrag Erstantrag Mietzuschuss(PDF 528,2 KB) verwenden.
Um Lastenzuschuss zu beantragen, müssen Sie Eigentümer*in von selbst genutztem Wohnraum sein.
Als Eigentümer*in von selbst genutztem Wohnraum verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Wenn Sie bereits Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ("Sozialhilfe")) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Was müssen Sie tun?

Zur Zeit sind Vorsprachen nur mit Termin möglich.
Zuständigkeit | Telefon |
A - Bec | 0471 590 2582 |
Bed - Ch | 0471 590 2427 |
Ci - Fi | 0471 590 2051 |
Fj - Hab | 0471 590 2585 |
Hac - Hof | 0471 590 2525 |
Hog - Kar | 0471 590 3437 |
Kas - Lam | 0471 590 3381 |
Lan - Mue | 0471 590 3170 |
Muf - Poh | 0471 590 3169 |
Poi - Roo | 0471 590 3016 |
Rop - Schek | 0471 590 2863 |
Schel - Schw | 0471 590 2632 |
Schy - Sub | 0471 590 2527 |
Suc - Wa | 0471 590 2810 |
Wb - Z | 0471 590 3380 |
Abschnittsleitung | 0471 590 2274 |