Sozialamt/Wohngeld

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Stadtplanausschnitt
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Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, Erdgeschoss, links
27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

N.N.

 Wohngeld@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Mo,Mi,Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr (zusätzlich)
Zur Zeit sind Vorsprachen jedoch nur mit Termin möglich.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr.
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 1. OG Raum 181

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bei Mietzuschuss bzw. der Höhe der Belastung bei Lastenzuschuss.

Was müssen Sie beachten?

Um Mietzuschuss zu beantragen, müssen Sie Mieter*in oder Untermieter*in Ihrer Wohnung sein. Auch als Heimbewohner*in bzw. Bewohner*in in besonderer Wohnform können Sie Mietzuschuss beantragen.

Als Mieter*in oder Untermieter*in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für Mietzuschuss
Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss verwenden Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner*in eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.

Wenn Sie erstmals Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen möchten, können Sie das Formular Kurzantrag Erstantrag Mietzuschuss(PDF 528,2 KB) verwenden.

Um Lastenzuschuss zu beantragen, müssen Sie Eigentümer*in von selbst genutztem Wohnraum sein.

Als Eigentümer*in von selbst genutztem Wohnraum verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.

Wenn Sie bereits Transferleistungen (z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ("Sozialhilfe")) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Was müssen Sie tun?

Zur Zeit sind Vorsprachen nur mit Termin möglich.

Zuständigkeit Telefon
   
A - Boe  0471 590 2525
Bof - Fk  0471 590 2526
Fl - Hal  0471 590 2863
Ham- Kh  0471 590 2810
Ki - Mue  0471 590 2582
Muf - Rie  0471 590 2527
Rif - Sz  0471 590 2427
T - Z  0471 590 3380
   
Abteilungsleitung  0471 590 2737

 

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