Bewerbungsfrist: 05.08.2024
Stellenwert: - Entgeltgruppe 12 TVöD (Entgeltordnung/VKA) -
Zum Stadtplan
Route planen
Fahrplanauskunft VBN
Amtsleitung
0471 590-2332
rpa@magistrat.bremerhaven.de
Zugang: Der barrierefreie Zugang befindet sich an der linken Stirnseite des Gebäudes Richtung Stadthaus 2
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: Erdgeschoss, Raum 30
Nina Schultz
0471 590-2114
rpa@magistrat.bremerhaven.de
Allgemeine Informationen:
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus § 118 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (LHO), Abschnitt 5 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv, ab § 67) und den ergänzenden Regelungen des Ortsgesetzes über die Rechnungsprüfung (RPO).
Die Rechnungsprüfung ist ein unabhängiges gemeindliches Amt der öffentlichen Finanzkontrolle. Sie ist dem Wohl der Allgemeinheit verpflichtet, überparteilich und unparteiisch.
Die Prüfungen erstrecken sich auf alle Zuständigkeitsbereiche der Stadt Bremerhaven.
Im einzelnen gehören
zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes. Ziel der Prüfung ist die Wahrung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze.
Die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie die Feststellung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten sind ebenso Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes. Diese Prüfung ist nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern wirkt in die Zukunft.
Die wesentlichen Ziele der Aufgabenerfüllung des Rechnungsprüfungsamtes bestehen darin, durch möglichst zeitnahe Prüfungen (ebenso wie darauf fußende Beratungen) finanzielle Schäden zu vermeiden oder zu verringern, sowie nicht gerechtfertigten Vorteilen entgegenzuwirken. Die Prüfungen sollen sich nicht in bloßer Feststellung fehlerhaften Verwaltungshandelns erschöpfen, sondern zugleich die Ursachen etwaiger Mängel ergründen und Vorschläge zur Verbesserung beinhalten. So können sie der Verwaltung auch Anlass zu generellen Schlussfolgerungen geben und damit über den konkreten Prüfungsgegenstand hinausstrahlen. Sie eröffnen der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Möglichkeiten der Einwirkung auf das Verwaltungshandeln und vermitteln zugleich ein zutreffendes Bild dieses Verwaltungshandelns.
Bewerbungsfrist: 05.08.2024
Stellenwert: - Entgeltgruppe 12 TVöD (Entgeltordnung/VKA) -
Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes:
Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv)
Ortsgesetz über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Rechnungsprüfungsordnung)
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung – LHO)
LHO
Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung)
RPA
Rechnungsprüfungsamt
RPO
Ortsgesetz über die Rechnungsprüfung in der Stadtgemeinde Bremerhaven (Rechnungsprüfungsordnung)
VerfBrhv
Verfassung für die Stadt Bremerhaven