An der Abendschule ist ab dem 01.02.2021 die Stelle einer/eines Oberstudienrätin/Oberstudienrats (w/m/d) als ständige Vertretung des Leiters

- Besoldungsgruppe A 14 BremBesO -

- Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert –

in der Schulleitung zu besetzen.

Die Abendschule ermöglicht erwachsenen Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind, ihren Schulabschluss nachzuholen oder zu verbessern. Angeboten werden eBBR, MSA, FHR und Abitur.

Wir stehen derzeit am Beginn eines Schulentwicklungsprozesses: Aus der jetzigen „Abendschule“ soll eine inklusive „Schule für Erwachsene“ hervorgehen, die (möglicherweise vorrangig) auch Bildungsgänge in Tagesform anbieten wird. Neue Zielgruppen und Qualifizierungskonzepte rücken in den Fokus. Dabei ist eine Kooperation mit bestehenden Bildungsträgern mitzudenken.

Für weitere Informationen hierzu erreichen Sie Dierk Plate (Schulleiter) unter:  d.plate@schulen.bremerhaven.de.

Auf dieser Stelle ist – neben der Leitung der Bildungsgänge der Sekundarstufe 1 (eBBR, MSA) - gleichzeitig die Didaktische Leitung wahrzunehmen. Der/die didaktische Leiter:in ist verantwortlich für die Erarbeitung von Konzepten für die pädagogische, didaktische und methodische Innovation der Schule, die sich an der Idee der inklusiven Schulentwicklung sowie am Leitbild und den Entwicklungszielen des Schulprogramms orientiert. Die Stellvertretende Leitung muss jederzeit den bzw. die Schulleiter:in vertreten können.

Oberstudienrät:in (w/m/d) als ständige Vertretung des Leiters an der Abendschule

Stellenwert: - Besoldungsgruppe A 14 BremBesO –

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Schul- und Unterrichtsentwicklung (im Rahmen der delegierten

Befugnisse)

  • Sicherung einer systematischen Qualitätsentwicklung auf Grundlage des Profils der Schule sowie Weiterentwicklung des Leitbildes
  • Verknüpfung der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit systematischer Personalentwicklung und Setzung von Schwerpunkten in der Schulentwicklung
  • Nutzung von Daten für die inklusive Schulentwicklung unter Berücksichtigung der Diversität der Schülerinnen und Schüler
  • Einbindung der Fachkonferenzen, Teamstrukturen und weiterer Gremien in die Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Abstimmung transparenter Ablaufregelungen für zentrale, wiederkehrende Planungsprozeduren (z. B. Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Vertretungsregelung, etc.)
  • Gestaltung des Rahmens für Unterricht und Unterrichtsentwicklung auf Grundlage der Bildungspläne und auf Grundlage der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ sowie der Idee des sprachsensiblen Fachunterrichts
  • Etablierung eines Systems zur Beobachtung und Evaluation des Unterrichtsgeschehens (z.B. Hospitationen, Feedbackkultur)
  • Förderung von Initiativen von allen Beteiligten des Schullebens
  • Außendarstellung der Arbeit und der Erfolge der Abendschule, insbesondere auf der Homepage
  • Betreuung des digitalen Lehrkräftezimmers und des Studierendenportals
  • Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern i. R. der Nichtschüler:innen-Prüfungen und Organisation dieser

Personalführung und Entwicklung (im Rahmen der delegierten Befugnisse)

  • Beratung von Mitarbeiter*innen
  • Konzeption der strategischen Fortbildungsplanung der Schule
  • Förderung der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und Förderung der Teamentwicklung
  • Etablierung von Strukturen für ein internes Konfliktmanagement
  • Förderung und Forderung von Beschäftigten mit Fach- und Führungspotenzial
  • Schaffung gesundheitsförderlicher Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Schule

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich.

Der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.

Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen am SEFO (ehemals LFI) (Baustein B) teilzunehmen. Da die Maßnahme auf dem Baustein A aufbaut, ist die Qualifizierung Funktionsstellen/erweiterte Schulleitung ggf. nachzuholen.

 

Voraussetzungen:

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern der Lehramtstypen 2, 3, oder 4
    • Typ 2: „Übergreifender Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I“
    • Typ 3: „Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I“
    • Typ 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“
  • über eine mindestens 5-jährige Tätigkeit als Lehrkraft (im Anschluss an die Lehramtsausbildung) sowie mehrjährige Unterrichtserfahrung,
  • über Berufserfahrung in der Mitwirkung an Schulentwicklungsprozessen,
  • über gute Kenntnisse digitaler Medien und deren pädagogisch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten im Unterricht,
  • sowie über interkulturelle Kompetenz

verfügen.

Wir erwarten zudem die folgenden Kompetenzen:

Führungskompetenzen, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • kann zeitnah Entscheidungen treffen, vertreten und durchsetzen,
  • kann Mitarbeiter*innen motivierend führen, beraten und Feedback geben,
  • kann auf der Basis eines transparenten Führungsverständnisses nachhaltig agieren,
  • besitzt Erfahrungen mit Verwaltungsabläufen und Kenntnisse des Schul(Verwaltungs)rechts,
  • kann auch in schwierigen Situationen ausgeglichen agieren.

Kommunikative Kompetenz, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • besitzt in hohem Maße Gesprächsführungskompetenz und agiert im Rahmen einer wertschätzenden Gesprächshaltung,
  • stellt zeitnahe Informationsweitergabe in der Schule sicher,
  • kann mündlich und schriftlich auf hohem Niveau adressatengerecht kommunizieren.

Innovationsfähigkeit und Planungskompetenz, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • kann Prioritäten und Ziele setzen und verfügt über die Fähigkeit Ziele in Arbeitsaufgaben und Prozesse (Projektmanagement) umzusetzen und dabei die verfügbaren Ressourcen optimal einzusetzen,
  • ist fähig und bereit, (pädagogische) Veränderungsprozesse zu initiieren, zu steuern und Neuerungen nachhaltig zu etablieren,
  • kann mit Widerständen konstruktiv umgehen.

Organisationskompetenz, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • sorgt auch in unerwarteten und nicht planbaren Situationen für reibungslose Abläufe in der Schule,
  • behält den Gesamtüberblick bei Veränderungen und im laufenden Betrieb,
  • strukturiert Kooperation mit allen am Schulleben Beteiligten und steuert diese Prozesse zielorientiert.

Teamfähigkeit, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • baut im Leitungsteam eine positive Diskurskultur auf und lässt sich beraten,
  • verfügt über die Fähigkeit in Konfliktsituationen mit verschiedenen Sichtweisen und Interessen konstruktiv umzugehen und konsensfähige Lösungen zu entwickeln.

Konfliktfähigkeit/ Selbstreflexion, d. h. der bzw. die Stellvertreter:in

  • verfügt über die Fähigkeit, die eigenen Ziele, Sichtweisen und Handlungen kritisch zu hinterfragen und nutzt die Stärken und Schwächen zur Verbesserung des eigenen Handelns,
  • nimmt Konflikte frühzeitig wahr, berät Konfliktparteien und holt ggf. professionelle externe Unterstützung ein.

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

 

Rechtliche Informationen:

Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).

Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – in der geltenden Fassung.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte höhergruppiert.

Frauen in Leitungsfunktionen:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Förderung von Schwerbehinderten:

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Migrationshintergrund:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Haben Sie Interesse?

Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens

bis zum 24.12.2021 beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven ein.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse

 

Ihre Ansprechperson

Joanne Finger
Schulamt
Tel.: 0471 590-2232
 Joanne.Finger@magistrat.bremerhaven.de

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Schulamt (40/22 – 283/2021)
Stadthaus 2
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 40
27576 Bremerhaven

Onlinebewerbung

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Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit den nachstehenden Erklärungen und der Datenspeicherung einverstanden sind.

Sie haben die Möglichkeit sich über unsere Webseite auf die von uns ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Sie selbst legen den Umfang der Daten fest, die Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung an uns übermitteln möchten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die verantwortliche Stelle ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 88 EU-DSGVO i.V.m. § 12 BremDSGVOAG und §§ 85 ff. Bremisches Beamtengesetz (BremBG) befugt, personenbezogene Daten von Bewerber/innen, welche zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, zu verarbeiten.

Bei erfolgloser Bewerbung werden Ihre Unterlagen nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.

Sofern es nicht zu einer Einstellung gekommen ist, Ihre Bewerbung jedoch weiterhin für uns interessant ist, werden Sie gefragt, ob Ihre Bewerbung für künftige Stellenbesetzungen vorgehalten werden darf. Die Löschung der Daten erfolgt in diesem Fall nach zwölf Monaten. Die Daten einer Initiativbewerbung werden für längstens zwölf Monaten gespeichert.

Die von Ihnen eingegeben personenbezogenen Daten werden an die an der Auswahlentscheidung beteiligten Stellen zur Einsicht weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die eingegebenen Daten teilweise unverschlüsselt übertragen werden.

Schulamt: Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten(PDF 104,2 KB)

Die vorstehenden Erklärungen habe ich gelesen und verstanden. Mir ist zudem bewusst, dass falsche Angaben zu einem Ausschluss aus dem Einstellungsverfahren führen können.

Alle weiteren Informationen zu Ihren Rechten u. a. zur Löschung und zum Widerrufsrecht können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.

Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie von uns eine E-Mail als Eingangsbestätigung.

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