Schulprofil:

Die Carl von Ossietzky - Oberschule ist eine gebundene Ganztagsschule, die zusammen mit der CvO Oberstufe einen Schulverbund gemäß §20 BremSchVwG bildet. In einem hochstrukturierten Ganztagskonzept werden neun Erlebnisräume für ein projekt- und handlungsorientiertes Kursangebot definiert. Zusammen mit einem Regelunterricht, der seit Jahren kategorisch eine inklusive Beschulung umsetzt, wird ein rhythmisierter Unterrichtstag mit individuellen Lernsettings realisiert. Die CvO Oberschule setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten CvO Bildungscampus ein.

Studiendirektor:in (w/m/d) als Leitung des Zentrums für unterstützende Pädagogik (ZuP) am SZ Carl von Ossietzky – Oberschule

Stellenwert: - Besoldungsgruppe A 14 BremBesO –

Aufgaben:

  • Erstellung sonderpädagogischer Gutachten und Durchführung der entsprechenden Diagnostik
  • Kooperation mit externen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (ReBuZ, Therapeuten, Kliniken, etc.)
  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfs und Organisation der Fortbildungen und Qualifizierungen für den ZuP-Bereich
  • Organisation der Beratung und Unterstützung in allen Fragen sonderpädagogischer und weiterer unterstützender pädagogischer Förderung auch durch Schulsozialarbeit
  • Entwicklung von schulischen Standards für Inklusion
  • Einbeziehung bei der Verteilung von Förderressourcen
  • Mitwirkung an der Betreuung und Unterrichtung der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Problemlagen
  • Krisenmanagement bei akuten Konflikten
  • Vertretung der anderen Schulleitungsmitglieder in allen Aufgabenbereichen

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Die aktuelle Aufgabenbeschreibung kann in der Schule eingesehen bzw. angefordert werden. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.

Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen -  auch eine andere Stelle zugewiesen werden.

Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle an verbindlichen Führungskräftequalifizierungen für Schulleitungen teilzunehmen.

Voraussetzungen und Anforderungen:

Bewerben können sich Lehrkräfte, die

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern* für: Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)

und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen oder einer zweijährigen Erfahrungszeit als ZuP-Leitung im Primarbereich

oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung im sonderpädagogischen Bereich in einer Sekundarschule I mit mehreren Bildungsgängen oder einer fünfjährigen Erfahrungszeit als ZuP-Leitung im Primarbereich

mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 1,2,3,4 oder 5* mit entsprechender Weiterbildung zur Befähigung sonderpädagogische Gutachten zu erstellen die entsprechende Diagnostik durchzuführen

  • sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität

verfügen.

*gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung

 

Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:

  • in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprozessen
  • in der Anleitung von Personal (Referendar:innen, Werkstudierende, Praktikant:innen, Bundesfreiwilligendienstleistende)

Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:

  • Personale Kompetenzen
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen
  • Methodische Kompetenzen

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

Rechtliche Informationen:

Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).

Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte höhergruppiert.

Frauen in Leitungsfunktionen:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Förderung von Schwerbehinderten:

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Migrationshintergrund:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Haben Sie Interesse?

Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens

bis zum 02.05.2024

beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,

27576 Bremerhaven ein.

 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Schulamt (40/22 – A87/2024)
Stadthaus 2
Hinrich-Schmalfeldt-Str. 40
27576 Bremerhaven

Onlinebewerbung

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Anlagen
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Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit den nachstehenden Erklärungen und der Datenspeicherung einverstanden sind.

Sie haben die Möglichkeit sich über unsere Webseite auf die von uns ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Sie selbst legen den Umfang der Daten fest, die Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung an uns übermitteln möchten. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die verantwortliche Stelle ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 88 EU-DSGVO i.V.m. § 12 BremDSGVOAG und §§ 85 ff. Bremisches Beamtengesetz (BremBG) befugt, personenbezogene Daten von Bewerber/innen, welche zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, zu verarbeiten.

Bei erfolgloser Bewerbung werden Ihre Unterlagen nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht.

Sofern es nicht zu einer Einstellung gekommen ist, Ihre Bewerbung jedoch weiterhin für uns interessant ist, werden Sie gefragt, ob Ihre Bewerbung für künftige Stellenbesetzungen vorgehalten werden darf. Die Löschung der Daten erfolgt in diesem Fall nach zwölf Monaten. Die Daten einer Initiativbewerbung werden für längstens zwölf Monaten gespeichert.

Die von Ihnen eingegeben personenbezogenen Daten werden an die an der Auswahlentscheidung beteiligten Stellen zur Einsicht weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die eingegebenen Daten teilweise unverschlüsselt übertragen werden.

Schulamt: Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten(PDF 104,2 KB)

Die vorstehenden Erklärungen habe ich gelesen und verstanden. Mir ist zudem bewusst, dass falsche Angaben zu einem Ausschluss aus dem Einstellungsverfahren führen können.

Alle weiteren Informationen zu Ihren Rechten u. a. zur Löschung und zum Widerrufsrecht können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.

Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie von uns eine E-Mail als Eingangsbestätigung.

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