Wohngeldstelle den halben Januar geschlossen

Nachdem der Deutsche Bundestag am 18. Oktober 2019 mit dem Wohngeldstärkungsgesetz eine Wohngeldreform beschlossen hat, bleibt die Wohngeldstelle des Sozialamts aufgrund der Gesetzesänderung für Besucherinnen und Besucher bis zum 15.01.2020 geschlossen.

Dies ist notwendig, um die nötigen Umstellarbeiten aufgrund der Wohngeldnovelle zu erledigen. Anträge und Unterlagen können in diesem Zeitraum nur auf dem Postweg eingereicht werden. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Wer also seinen Wohngeldantrag vom 16. bis 31. Januar 2020 einreicht, muss daher keine finanziellen Nachteile befürchten.

Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger zunächst Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.

Wie die Bundesregierung mitteilt, werden von der Wohngeldreform insgesamt rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren. Darunter sind rund 25.000 Haushalte, die bisher auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien und Rentnerhaushalten zugutekommen.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Zur Höhe der Zahlungen bieten Wohngeldtabellen eine Orientierung. Personen, die Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten kein Wohngeld, weil bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür ist in Bremerhaven die Wohngeldstelle des Sozialamts.