Kinder- und Jugendbeauftragter

Der Kinder- und Jugendbeauftragte stellt sicher, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 18 der Verfassung der Stadt Bremerhaven ermöglicht ist. Die Basis der Arbeit stellen die Kinderrechte dar, die in der UN Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Sie gelten für alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr unabhängig von ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe. Alle jungen Menschen sollen darin gestärkt werden sich zu beteiligen. Ziel ist es, dass sie sich als selbstwirksam und selbstbewusst erleben können.

Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendbeauftragten gehören:

  • Der Kinder und Jugendbeauftragte vermittelt zwischen Kindern und Jugendlichen, der Verwaltung, den Ämtern und der Politik und setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen ein.
  • Der Kinder und Jugendbeauftragte hat ein offenes Ohr für Ideen, Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche in allen Belangen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
  • Kinder und Jugendliche können sich bei dem Kinder und Jugendbeauftragten über ihre Rechte informieren und es besteht die Möglichkeit eines vertraulichen Gespräches.
  • Kinder und Jugendliche können eigenständig oder selbstverständlich auch Kinder mit ihren Eltern zusammen einen Termin mit dem Kinder und Jugendbeauftragten vereinbaren.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.jugend-bremerhaven.de