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Ausstellen von Löschungsbewilligungen in den Grundbüchern
Allgemeine Informationen:
Zur Absicherung der von der Stadt Bremerhaven gewährten Darlehen wurden in den Grundbüchern Grundschulden oder Hypotheken eingetragen. Nach Tilgung der Darlehen werden Löschungsbewilligungen ausgestellt.
Achtung: Es werden keine neuen Darlehen mehr vergeben.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Zentrale Finanzen
Voraussetzungen:
Ein von der Stadt Bremerhaven gewährtes Darlehen muss getilgt sein.
Verfahrensablauf:
- Grundsätzlich wird nach Tilgung eines Darlehens von Amts wegen eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese zusammen mit der Tilgungsbestätigung dem Darlehensnehmer / der Darlehensnehmerin zugesandt
- Bei verloren gegangenen Löschungsbewilligungen kann die Ausstellung einer Zweitausfertigung durch den Darlehensnehmer / die Darlehensnehmerin, einer bevollmächtigten Person oder durch ein Notariat beantragt werden.
Kosten / Gebühren:
Die Ausstellung von Löschungsbewilligungen ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)