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Ausstellen von Löschungsbewilligungen in den Grundbüchern

Allgemeine Informationen:

Zur Absicherung der von der Stadt Bremerhaven gewährten Darlehen wurden in den Grundbüchern Grundschulden oder Hypotheken eingetragen. Nach Tilgung der Darlehen werden Löschungsbewilligungen ausgestellt.

Achtung: Es werden keine neuen Darlehen mehr vergeben.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Zentrale Finanzen

Voraussetzungen:

Ein von der Stadt Bremerhaven gewährtes Darlehen muss getilgt sein.

Verfahrensablauf:

  • Grundsätzlich wird nach Tilgung eines Darlehens von Amts wegen eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese zusammen mit der Tilgungsbestätigung dem Darlehensnehmer / der Darlehensnehmerin zugesandt
  • Bei verloren gegangenen Löschungsbewilligungen kann die Ausstellung einer Zweitausfertigung durch den Darlehensnehmer / die Darlehensnehmerin, einer bevollmächtigten Person oder durch ein Notariat beantragt werden.


Kosten / Gebühren:

Die Ausstellung von Löschungsbewilligungen ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/ausstellen-von-loeschungsbewilligungen-in-den-grundbuechern.11312.html
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