Direkt zum Seiteninhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen Direkt zur Suche springen Direkt zur Hilfeseite springen
Startseite Stadtplan & Routen Gästebuch Webcams Bremen.de
Navigation überspringen
Inhaltsbereich überspringen

Spätaussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge, Übersiedler und ausländische Mitbürger

Allgemeine Informationen:

  • Hilfeleistung bei der Grundsatzangelegenheiten in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik
  • Hilfeleistung bei der Klärung von Angelegenheiten der Spätaussiedler, Vertriebenen, Flüchtlinge und Übersiedler
  • Hilfeleistung bei der Klärung von Angelegenheiten der ehemaligen politischen Häftlinge
  • Organisation der Unterbringung und Betreuung von neu zugereisten Spätaussiedlern
  • Ansprechpartner für alle ausländischen Vereine und Institutionen, die sich mit Migrantenarbeit beschäftigen
  • Bearbeitung von Zuwendungsanträgen im Migrantenbereich
  • Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten
  • Enge Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege
  • Beratung und Unterstützung des Rates für ausländische Mitbürger (RaM)


Zuständige Stelle / Abteilung:

Hilfe für Spätaussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge und Übersiedler, Beratung und Betreuung ausländischer Mitbürger
Sozialamt

Voraussetzungen:


Am 29.08.2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR  und damit auch die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) gemäß § 17a StrRehaG in Kraft getreten.
In diesem Dritten Gesetz wurden u.a. die Antragsfristen für die Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG bis zum 31.12.2011 verlängert. Eine monatliche Opferrente in Höhe von 250,00 € nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz erhalten auf Antrag Personen, 
a) die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben u. b) bei denen keine Ausschließungsgründe nach § 16 Abs.2 StrRehaG oder § 2 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HHG vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben) und
c
) die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. 
Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem Eckregelsatz gem. § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und beläuft sich derzeit (351 € Stand 01.07.2008) auf: 1.1.053 €  bei alleinstehenden Berechtigten (Dreifache des Eckregelsatzes), 2.1.404    bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten (Vierfache des Eckregelsatzes)

Verfahrensablauf:


Für eine zügige Bearbeitung ist es erforderlich, die entsprechend erforderlichen Anträge vollständig ausgefüllt beim Sozialamt einzureichen. Die besondere Zuwendung für Haftopfer „Opferrente“ wird monatlich im voraus gezahlt, beginnend mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat.
Sollten hier Unklarheiten oder Probleme auftauchen, helfen Ihnen die für Sie zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gern.

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Verdienstabrechnungen ( die letzten 12 Monate)
  • Nachweis über alle anderen Einkünfte
  • Rehabilitierungsbeschluss bzw. Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG


Rechtsgrundlagen:

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/spaetaussiedler-vertriebene-fluechtlinge-uebersiedler-und-auslaendische.13715.html
© bremerhaven.de 2009