Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Sind Sie beispielsweise infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage geraten, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von Expert:innen nicht überwinden können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

Die "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Beratung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen
  • ambulante oder stationäre Betreuung
  • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags

Die Leistung wird ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

Soweit der jeweilige Bedarf durch andere Vorschriften der Sozialgesetzbücher VIII und XII gedeckt werden kann, haben diese Vorrang.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat jede Person, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  • Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
  • Vergleichbare nachteilige Lebensumstände

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Gültiger Personalausweis

    beziehungsweise Nachweis Aufenthaltsstatus
  • Falls vorhanden:

    Schwerbehindertenausweis Pflegegradeinstufung
  • Bei Beantragung einer stationären Versorgung:

    Einkommensunterlagen (zum Beispiel Lohnbescheinigung, komletter Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid)
  • Komplette Kontoauszüge der letzten 3 Monate

    (Bitte beachten Sie, dass Sie bei einzureichenden Kontoauszügen schwärzen dürfen, sofern der Buchungstext einen Rückschluss auf „rassistische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“ zulässt. Der Buchungsbetrag darf nicht geschwärzt werden.)
  • Vermögen (Sparbuch, Festgeld, PKW)
  • Die "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" muss beantragt werden.
  • Um eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Einzelfallabhängig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einzelfallabhängig.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.