Inhaltsbereich überspringen
Sozialer Wohnungsbau - Weiterbewilligung von Aufwendungszuschüssen
Allgemeine Informationen:
Die Stadt Bremerhaven, das Land Bremen und der Bund unterstützen die Förderung des Neubaus und Modernisierung von Mietwohnungen mit der Zahlung von öffentlichen Förderungsmitteln.Diese öffentlichen Mittel werden an den Eigentümer ab Bezug der Wohnungen für einen bestimmten Zeitraum (Festsetzungszeitraum) aufgrund der Einstufungen der vorgelegten Wohnberechtigungsscheine gewährt.Nach Ablauf der Festsetzungszeiträume werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der wohnenden Mieter neu überprüft und neue Einkommensbescheinigungen ausgestellt. Aufgrund dieser Einkommensbescheinigungen wird die Höhe der Förderungsmittel und der zu zahlenden Miete neu festgesetzt. Zuständige Stelle / Abteilung:
Sozialamt
Sozialer Wohnungsbau
Zugehörige Formulare:
Verdienstbescheinigung Wohnungsförderung (66.5 KB)
Antrag für Aufwendungszuschuss (541.4 KB)
Voraussetzungen:
Die Bewilligung von Aufwendungszuschüssen ist einkommensabhängig. Die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen sind:
| 1 Person |
jährlich |
12.000,00 € |
| 2 Personen |
jährlich |
18.000,00 € |
Für jede weitere Person steigt diese Grenze um jeweils 4.100, €.
Verfahrensablauf:
Damit die Einkommensbescheinigung ausgestellt werden kann, ist es erforderlich, dass uns der entsprechende Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird.
Sind alle Unterlagen vollständig, kann die Einkommensbescheinigung in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.
Eine Durchschrift dieser Bescheinigung wird von uns direkt an den Vermieter /Eigentümer gesandt.Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Antrag (es müssen die Anträge des Sozialamtes Bremerhaven verwendet werden!)
-
Verdienstbescheinigung(en) (Vordruck) der letzten 12 Monate vor Antragsstellung für alle Einkommensbezieher des Haushalts
-
Nachweis über alle sonstigen Einkünfte (Rentenbescheid, Bescheid der Agentur für Arbeit, Jugend- oder Sozialamt, Unterhalt)
-
Nachweis über Schwerbehinderung oder Schwangerschaft
Rechtsgrundlagen: