Winterdienst

Im Stadtgebiet Bremerhaven werden seit 1990 nur noch verkehrswichtige Fahrbahnen der Kategorie A
(1. Ordnung) und gefährliche Stellen winterdienstlich behandelt.

Verkehrswichtige Fahrbahnen der Kategorie A sind Hauptverkehrsstraßen, Straßen des Buslinienverkehrs, Zufahrten zu Krankenhäusern und gefährliche Stellen hierzu gehören nach der Rechtsprechung scharfe, unübersichtliche oder sonst schwierige Kurven, Gefällestrecken, Straßenkreuzungen und Einmündungen sowie Straßen an und über Wasserläufen mit besonderer Verkehrsdichte. 

Nicht verkehrswichtige Straßenstellen sind: Straßen ohne stärkeres Verkehrsauf-kommen, Nebenstraßen, Straßen die ganz überwiegend dem Anliegerverkehr dienen und außer von Anliegern und deren Besucher von Personen benutzt werden, die einen Parkplatz suchen oder ihren Wagen abstellen und auf die nahe gelegene Hauptverkehrsstraße wollen. 

Eine Straße wird als verkehrswichtig eingeordnet, wenn sie den Hauptverkehrsfluss aufnimmt. Zu den verkehrswichtigen Straßen gehören die verkehrsreichen Durchgangsstraßen wie die Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und die kommunalen Hauptverkehrsstraßen sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäss mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. 

Gefährliche Stellen sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer eigentümlichen Anlage oder bestimmter Zustände, die nicht ohne weiteres erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr im Winter allgemein erforderliche Sorgfalt walten lässt.

Winterdienst Streu- und Schneeräumdienstkatalog(PDF 24,1 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Fragen und Antworten zum Winterdienst auf Gehweg

Antworten auf oft gestellte Bürgerfragen(PDF 1,1 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

 

Winterdienstkonzept - Radverkehr

Übersichtsplan(PDF 14,5 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Die Entsorgungsbetriebe weisen im Zusammenhang mit der Einführung des Winterdienstkonzeptes darauf hin, dass kann nicht garantiert werden, dass alle Fahrradrouten bis 7:00 Uhr morgens für den Weg zur Arbeit oder zur Schule winterdienstlich behandelt sind. Dies wird aber über den Tag nachgeholt.