Die Kanalbenutzungsgebühr

Die Entsorgungsgebühren der Entwässerung

1.0 Allgemeines

Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser

Für die kommunale Entsorgung von Niederschlags- und Schmutzwasser über die öffentlichen Abwasseranlagen werden für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des Abwassers Gebühren erhoben.

Um eine gerechtere, nutzungsbezogene Verteilung der Aufwendungen zu erreichen, sind die Kosten aus der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung in getrennten Gebühren für jede Abwasserart zu veranlagen.

Die Gebührensätze sind mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven in einer Gebührenordnung wie folgt festgelegt:

ABWASSER - Gebührensätze

 

Seit dem 01.01.2021

Gebühren - Art

 

€ - Satz

Schmutzwasser-Gebühr

3,73

€ / m³ Schmutzwasser (= Frischwasserverbrauch)

Niederschlagswasser-Gebühr

0,67

jährlich € / m2 angeschlossen am ö. System

1.1 Die Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem angewandten Verfahren zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr aus dem jeweiligen Bezug von Frischwasser. Der Verbrauch wird periodisch über die Frischwasseruhr festgestellt und mit einem Betrag pro Kubikmeter (m³) multipliziert.

1.2 Die Niederschlagswassergebühr

Bei der Gebührenermittlung werden alle versiegelten Flächen jedes Grundstücks erfasst und den Kosten aus der Niederschlagswasserbeseitigung gegenübergestellt. Die sich ergebende, jährliche Gebühr wird pro m² befestigter und an die städtischen Abwasseranlagen angeschlossener Fläche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht.

Die Niederschlagswassergebühr ist vierteljährlich zur Quartalsmitte zu entrichten.

Video Getrennte Kanalbenutzungsgebühr

1.3 Die Gebührenkalkulation

Unsere Gebührenberechnungen erfolgen stets für einen dreijährigen Kalkulationszeitraum. Die Gesamtkosten des Zeitraums werden durch drei Jahre geteilt und nach einem technischen Verteilungsschlüssel als Basis einer Kostenträgerrechnung auf den Schmutzwasserbereich und den Niederschlagswasserbereich verteilt. Beim Schmutzwasser ergibt sich die Gebühr indem die kalkulierten Jahreskosten durch die prognostizierte Frischwasserverbrauchsmenge geteilt wird.

Beim Niederschlagswasser werden zunächst die Kosten für die städtischen Flächen (Straßen,Wege,Plätze) abgezogen und der Stadt gesondert in Rechnung gestellt. Die Gebühr ergibt sich, indem die übrigen Jahreskosten durch die versiegelte Grundstücksfläche, die an das Abwassersystem angeschlossen ist, geteilt werden.

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so werden Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen.

Flächen

14.143.259,00

 

9.802.330,00

4.340.929,00

Mengen FW

 

5.142.694,14

   

 

 

Gesamt

SW

NW

SWP

Kosten p.a. vor Verwaltung und Unter-/Überdeckung (Durchschnitt)

EUR

26.095.954,31

17.825.698,48

5.731.902,16

2.538.353,67

Verwaltung u.a. Gebühreneinzug

EUR

1.041.907,51

573.049,13

468.858,38

 

Unterdeckung Vj. (1/3)

EUR

1.126.372,18

785.515,28

340.856,90

 

Gesamtkosten p.a.

EUR

28.264.233,99

19.184.262,89

6.541.617,44

2.538.353,67

Gebühr SW

EUR/m³

 

3,73

 

 

Gebühr NW

EUR/m²

 

 

0,67