Vorkaufsortsgesetz 2017

Das Vorkaufsortsgesetz (VkoG) ist ein Ortsgesetz der Stadt Bremerhaven, welches im Juni 2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Das Gesetz räumt der Stadt auf Basis der §§ 24ff. BauGB (Baugesetzbuch) ein Vorkaufsrecht beim Erwerb bestimmter Grundstücke ein. Dies bedeutet, dass die Stadt Bremerhaven die Möglichkeit hat in Kaufverträge von Immobilien einzusteigen, wo aus bauordnungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht ein dringender Handlungsbedarf besteht. Grundlage des Vorkaufsortsgesetzes war die steigende Anzahl verwahrloster Immobilien und die damit einhergehende Gefahr von spekulativen Preisdrücken. Mit dem Vorverkaufsrecht kann Bremerhaven einerseits Missstände und Mängel im Interesse der Öffentlichkeit beseitigen und andererseits Spekulationen im Bereich der Schrottimmobilien zuvorkommen. Beim Bauordnungsamt wird eine entsprechende Liste mit 18 Gebäuden geführt, bei der die Stadt unmittelbaren Handlungsbedarf sieht.
 

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