Umgebungslärm und Luftgüte

+++ ab 22.04.2024 Beteiligung zur 4. Stufe der Lärmaktionsplanung auf Basis der aktuellen Lärmkarten +++

Luftschadstoffe und in zunehmendem Maße Lärm beeinflussen die Umwelt- und Lebensqualität.
Aufgabe einer modernen Stadtplanung ist es, diese Belastungen für die Bürger zu minimieren und mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Bewohner sowie den Ansprüchen von Industrie und Gewerbe in Einklang zu bringen. Die Einbindung dieser Belange bereits in den Planungsprozessen hilft Konflikte zu erkennen, zu vermeiden sowie Belastungen für Anwohner gar nicht erst entstehen zu lassen.
Daher ist das Stadtplanungsamt in enger, interdisziplinärer Zusammenarbeit unter anderem mit dem Umweltschutz- und Gesundheitsamt sowie unterstützt durch die Bremischen Landesbehörden für die Umsetzung der EU-Richtlinien zu Umgebungslärm (2002/49/EG) und Luftqualität (2008/50/EG) in Bremerhaven zuständig.

Lärm

Allgemein

Als Lärm kann Schall angesehen werden, der belästigend ist. Die Entscheidung über eine Belästigung unterliegt einem subjektiven Empfinden. So beurteilt ein Motorradfahrer das Geräusch seiner Maschine anders als der schlafsuchende Nachbar.
Als objektive physikalische Messgröße zur Beurteilung der Lautstärke in Gesetzen und Verordnungen wird der Schalldruck herangezogen. Die Einheit Dezibel (dB) beschreibt das logarithmierte Verhältnis vom Schalldruck zu einem Bezugswert. Die A-Bewertung versucht die Eigenschaften des Gehörs zu berücksichtigen.
Die Logarithmierung führt zu Besonderheiten bei Rechnungen mit Pegeln. So ergibt die Addition von 2 gleichen Pegeln nicht den doppelten Zahlenwert, sondern eine Erhöhung um 3 dB.

Ein kurze Darstellung der Grundlagen zum Lärm finden Sie in der Präsentation die unser Gutachter Lärmkontor zur Vorstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung gehalten hat: Bürgerinformation zur Lärmkartierung .
Eine Einschätzung der Größenordnung des Umgebungslärms und der Wirkungen auf den Körper können Sie dem Lärm-Thermometer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entnehmen:

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Das Stadtplanungsamt ist zuständig für die Kartierung des Umgebungslärms und die anschließende Aktionsplanung nach der Richtlinie „über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (2002/49/EG - PDF).

Umgebungslärm umfasst folgende von Menschen verursachte Geräusche im Freien:

  • Straßenverkehrslärm
  • Schienenverkehrslärm
  • Industrie- und Gewerbelärm (einschließlich Straßen- und Schienenverkehrslärm auf dem zugehörigen Gelände)

Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie umfasst nicht:

  • Nachbarschaftslärm
  • Sport- und Freizeitlärm
  • Lärm am Arbeitsplatz
  • Baulärm
  • Lärm in Verkehrsmitteln

Die Werte der Kartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie ergeben sich nicht aus direkten Messungen, sondern werden in einer modellmäßigen Simulation rechnerisch durch eine Lärmprognosesoftware bestimmt. Die Bestimmung durch ein Prognoseprogramm hat den Vorteil, dass man Maßnahmen im Vorhinein auf Ihre Wirksamkeit hin prüfen kann. Eine direkte Messung wäre zudem mit einem enormen Zeit- und Personalaufwand verbunden, da alle Quellen über einen längeren Beurteilungszeitraum (1 Jahr) gemessen werden müssten.

Aktueller Stand

Seestadt Bremerhaven

Mit den aktualisierten Lärmkarten der 4. Stufe (Veröffentlichung hier ab 22.04.2024) wird eine neue Phase der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Lärmaktionsplan 2014) eingeläutet.

Dazu wir der Plan überarbeitet und angepasst. Dies geschieht unter Mitwirkung der Bevölkerung in 2 Phasen. In der 1. Phase (22.04.2024 bis 17.05.2024) werden Anregungen und Vorschläge zu Ruhigen Gebieten und zur Lärmminderung gesucht. Im Anschluss wird mit den Inhalten dieser Bürgerbeteiligung der Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben. Der resultierende Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans steht dann im Fokus der 2. Phase der Bürgerbeteiligung.

(Hinweis: Bereits im Rahmen der Beteiligung zur 3. Stufe eingegangene Vorschläge, werden in der aktuellen Stufe berücksichtigt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der 3. Stufe und der zugehörigen Bürgerbeteiligung zeigten keine Notwendigkeit der Fortschreibung des geltenden, laufenden Plans. Nach der Klarstellung der EU-Kommission das trotzdem einen Plan aufzustellen ist, wurde 2022 verspätet mit einer Bürgebeteiligung zur Aktualisierung begonnen. Aufgrund der neuen Berechnungsvorschriften in der 4. Stufe und somit einer stark veränderten Grundlage, wurde aber nach Abstimmung die Aktualisierung zugunsten der bevorstehenden Aktualisierung der 4. Stufe abgebrochen.) 

Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes

Die Kartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes liegt in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Eine Erläuterung der Aufgaben des EBA zur Kartierung und Aktionsplanung findet sich auf der Internetpräsenz des EBA: Lärm an Schienenwegen EBA

Dort finden sich auch die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung: Kartendienst EBA
Es liegt ein Lärmaktionsplan im Entwurf vor. Zur Erstellung und zum Entwurf fand jeweils eine Beteiligungsphase statt.

 

Luftgüte

Die Qualität der Luft in Bremerhaven wird sowohl durch regionale Verursacher als auch durch überregionale Einflüsse (je nach Wetterlage) bestimmt. Die Erfassung von Konzentrationen der Luftschadstoffe wie Stickoxide übernimmt BLUES - Das Bremer Luftüberwachungssystem

In Bremerhaven gibt es eine Hintergrundmessstation in der Hansastraße, um die überregionalen Einflüsse zu bestimmen und eine verkehrsbezogene Messstation in der Cherbourger Straße. Aktuelle Luftmessdaten können auf den Seiten des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingesehen werden. Dort können Sie auch die BLUES-Jahresberichte abrufen. Für die Jahre 2011 - 2014 wurde auch ein gekürzter Bericht nur für Bremerhaven erstellt, die Sie unter dem Punkt Luftmessdaten für Bremerhaven finden können.

Die Anforderungen an das Messnetz und die Messwerte sind durch die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39.BImSchV) festgelegt.
Da in der Vergangenheit an der Cherbourger Straße der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde, hat die Stadt Bremerhaven den Luftreinhalte- und Aktionsplan Bremerhaven aufgestellt.

Anlassbezogen werden auch Sondermessprogramme durchgeführt, so (2018 - 2020) ein Sondermessprogramm zu Staubniederschlag in Bremerhaven im Bereich der Deponie Grauer Wall.

4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

•    Ergebnisse der Lärmkartierung Bremerhaven Lärmkartierung 4. Stufe (ab 22.04.2024)

3. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

•    Ergebnisse der Lärmkartierung Bremerhaven Lärmkartierung 3. Stufe
•    kleinräumige, skalierbare Darstellung im Geoportal Bremen  Geoportal Bremen - Straße DEN, 3. Stufe

2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

•    Lärmaktionsplan der Seestadt Bremerhaven Lärmaktionsplan 2014
•    Entwurf zum Lärmaktionsplan Entwurf Lärmaktionsplan 2013
•    Ablauf der Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplanung 2013
•    Ergebnisvorstellung Lärmkartierung Bürgerinformation zur Lärmkartierung
•    Ergebnisse der Lärmkartierung Bremerhaven Lärmkartierung 2. Stufe

1. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

•    1. Aktionsplan zur Lärmminderung Lärmaktionsplan 2008
•    Ergebnisse der Lärmkartierung Bremerhaven Lärmkartierung 1. Stufe

Die Kartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes liegt in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Eine Erläuterung der Aufgaben des EBA zur Kartierung und Aktionsplanung findet sich auf der Internetpräsenz des EBA: Lärm an Schienenwegen EBA

Dort finden sich auch die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung: Kartendienst EBA

Bei Fragen zu den EU-Richtlinien zu Umgebungslärm und Luftqualität wenden sie sich gerne an

Mirko Strunck
Sachbearbeiter Umwelttechnik
 0471 5902755
 Mirko.Strunck@magistrat.bremerhaven.de

oder

Stefan Rößler
Abteilungsleiter Flächennutzungsplanung und Verkehrsplanung
 0471 5903226
 Stefan.Roessler@magistrat.bremerhaven.de