LSW 1 Daimlerstraße

Kommunales Lärmschutzprogramm Bahn Bremerhaven - LSW 1 Daimlerstraße

+++ Aktualisierung 18.09.2018 - Baulärmgutachten +++

Die Stadt Bremerhaven hat sich per Beschlusslage das Ziel gesetzt, alle Ihre Bürgerinnen und Bürger gleichmäßig und gerecht vor Schienenverkehrslärm zu schützen. Dazu wurde durch den Magistrat das Kommunale Lärmschutzprogramm Bahn erarbeitet. In diesem Rahmen wurde zunächst eine Schalltechnische Untersuchung (Sitzungsdienst - Untersuchung mit allen Anlagen) durchgeführt, um eine Priorisierung auf Basis des Nutzen-Kosten-Verhältnis vornehmen zu können. Die Untersuchung wurde durch die Stadtverordnentenversammlung zur Kenntnis genommen und die Planung der Lärmschutzwände nach der Priorität beschlossen.
Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden kommunalen Mittel, wurde zunächst mit der Planung zweier Wände begonnen. Eine davon ist die sogenannte "LSW 1" an der Daimlerstraße im Bereich zwischen Siemensstraße und Dreibergen.
Mit der Planung eines Entwurfs wurde die pb+ Ingenieurgruppe AG Bremen durch den Magistrat beauftragt.
Die DB Netz AG unterstützt die Stadt Bremerhaven beim Bau der Lärmschutzwand und erlaubt dem Grunde nach die Errichtung auf Bahngelände unter Finanzierung der Stadt Bremerhaven. Die Entwurfsunterlagen wurden und werden durch die DB Netz AG geprüft.

Bürgerbeteiligung:
Im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird diese Entwurfsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt. Dazu sind der Erläuterungsbericht, indem die wichtigsten Informationen und Zusammenhänge beschrieben und erläutert sind sowie der Grundriss der geplanten Lärmschutzwand unten stehend zu finden.

Die vollständige Entwurfsplanung konnte während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018 im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven eingesehen werden.

Anhand des Planentwurfs konnten durch die Anlieger und Bürger geprüft und vorgebracht werden, ob öffentliche oder Ihre privaten Belange beeinträchtigt sind.
Diese Belange konnten ebenso wie Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen während der frühzeitigen Öffentlickeitsbeteiligung vom 25.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018 per Mail oder während der Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt geltend gemacht werden.

UVP Vorprüfung:
Durch den Magistrat wurden vorab die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt werden, mit den Entwurfsunterlagen befasst und eine Prüfung vorgenommen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.
Im Ergebnis dessen wurde keine Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt. Das Vorhaben ist aufgrund der Lage nahe der Gleisanlagen und der Länge / Flächeninanspruchnahme nicht als Eingriff zu werten.

Baulärm:
Bei der Errichtung der Lärmschutzwand wird Baulärm verursacht, der abhängig von der Entfernung zur Baustelle zu Belästigungen führen kann.
Wie dem Erläuterungsbericht zu entnehmen ist, kommt ein lärmarmes Bauverfahren sowie lärmarme Baumaschinen zum Einsatz. Während der Nachtzeiten sind keine lärmintensiven Arbeiten zum Einrütteln der Pfähle geplant. Zudem sind diese Arbeiten auf 2,5 h während der Tageszeit begrenzt.
In den im Baulärmgutachten betrachteten Emissionssituationen können zum Teil deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm nicht ausgeschlossen werden.
Allerdings ist das geplante Rüttelverfahren zum Einbringen der Gründungselemente gegenüber dem Einsatz einer Schlagramme bereits erheblich leiser (ca. 100-fache Reduzierung der Geräuschemission). Wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Richtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können, kann nach Nummer 5.2.2 der AVV Baulärm von einer Stilllegung der Baumaschinen und der Bauarbeiten trotz der Richtwertüberschreitungen abgesehen werden.
Das Baulärmgutachten liegt auch im Stadtplanungsamt während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit.

Am Dienstag den 26.06.2018 wurden die Planungen den direkt an der Lärmschutzwand anliegenden Grundstückseigentümern, Mietern und Kleingartenpächtern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die dabei genutzten Präsentationen und ein Protokoll finden Sie nachstehend.

Protokoll Informationsveranstaltung(PDF 201,2 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Präsentation Stadtplanungsamt(PDF 1,3 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Präsentation pb+(PDF 5,8 MB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:

Mirko Strunck
 0471 5902755
 Mirko.strunck@magistrat.bremerhaven.de