Lärmkartierung 2. Stufe

In der zweiten Phase der Kartierungspflicht nach der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) ist Bremerhaven als Ballungsraum (mehr als 100.000 Einwohner) zu betrachten. Dadurch hat sich der Umfang der Kartierung im Vergleich zur ersten Phase (Lärmkartierung 1. Stufe) erweitert. Die Lärmkartierung dient zur Bestandsaufnahme und als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

Straßenverkehr

Die Hauptverkehrswege mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von mehr als 8.219 Fahrzeugen (> 3 Mio. Kfz/a) sind zu kartieren (Anlagen 3a und 3b). Sonstige Straßen, soweit diese einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, mussten nach der Richtlinie einbezogen werden. Für das Land Bremen wurde daher festgelegt Straßen ab einer durchschnittlichen Verkehrsstärke von ca. 1.000 Kfz/d zu kartieren (Anlagen 4a, 4b und 8a, 8b). Damit ergibt sich ein Netz, dass im Lageplan dargestellt ist (Anlage 1).

Da die strategischen Lärmkarten keine qualifizierte Aussage erlauben, wie viele Anwohner an bestimmten Abschnitten belastet sind, wurden auch Betroffenenkarten nach der Methode der „LärmKennZiffer“ beauftragt (Anlagen 10a und 10b). Die LKZ ist das Produkt aus der Richtwertüberschreitung und der Anzahl der über diesen Wert Betroffenen. Damit erfolgt eine Gewichtung nach Belastung und Betroffenendichte, um Handlungsschwerpunkte zu erkennen und Maßnahmen effizient entwickeln zu können. Als Richtwerte sind in der zweiten Phase der Lärmkartierung durch das Land Bremen LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) festgesetzt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen und das Umweltbundesamt nennen diese Werte als kurzfristiges Umwelthandlungsziel aus Gründen des Gesundheitsschutzes.

Schienenverkehr

Durch die Betrachtung Bremerhavens als Ballungsraum ist es auch zur Änderung bei der Kartierung des Schienenverkehrs gekommen. Haupteisenbahnstrecken sind nun bereits ab 30.000 Zügen/a zu kartieren. Die Kartierung der Strecken der DB AG liegt in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und ist bisher noch nicht abgeschlossen. Sobald die Karten vorliegen (voraussichtlich nicht vor Anfang 2014) werden wir Sie an dieser Stelle auf die veröffentlichten Ergebnisse hinweisen.
Die Kartierung von nichtbundeseigenen Strecken in Bremerhaven liegt in der Verantwortlichkeit der Stadt Bremerhaven. Die Ergebnisse für Teile der Hafenbahn und der EVB-Strecke nach Bremervörde befinden sich in den Anlagen 5a, 5b und 9a, 9b.

Industrie und Gewerbe

Neu in der zweiten Kartierungsphase ist für Bremerhaven die Erfassung von Lärm aus Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen (Anlagen 7a und 7b) nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Verkehrslärm auf den Betriebsgeländen wird hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Sofern aktuellen Messungen und Gutachten vorlagen, wurden die von den Flächen ausgehenden Schallemissionen diesen entnommen. Bei Flächen für die keine solchen Werte vorlagen, wurde auf die vorgeschriebenen maximalen flächenbezogenen Schallleistungspegel aus der aktuellen Bauleitplanung oder die gebietsspezifischen Standardwerte nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI - PDF - Tabelle 1) zurückgegriffen. Dabei ist zu beachten, dass dann der lauteste Ansatz berücksichtigt wurde und die Situation vor Ort sich leiser darstellen kann (Anlage 6).

Generell unterliegen die Industrie- und Gewerbebetriebe der Überwachung durch das Gewerbeaufsichtsamt, das auch die Einhaltung von Immissionsrichtwerten für Lärm überwacht. Diese Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm - PDF) sind nicht mit den Beurteilungspegeln nach VBUI vergleichbar. Sie unterscheiden sich unter anderem in den Berechnungsmethoden, den Bewertungszeiträumen und Zuschlägen für Impuls- und Tonhaltigkeit.

Wie können Sie sich einbringen?

Die Lärmkartierung bildet die Grundlage für den zu entwickelnden Lärmaktionsplan.
Sie kennen Ihre Nachbarschaft und Stadt am besten. Unterstützen Sie uns dabei die Lärmschwerpunkte zu erkennen und Maßnahmen gegen die Geräuschbelastung zu finden. 

Sind nicht alle Lärmbrennpunkte erfasst?
Wo müssen Ergänzungen berücksichtigt werden?
Sind Geräusche aufgrund Ihrer Charakteristik besonders störend? 
Sind Geräusche leicht zu vermeiden? 
Haben Sie Vorschläge und Ideen für Maßnahmen? 
(Bitte beachten Sie, dass die Kartierungsergebnisse für die DB-Strecken durch das Eisenbahnbundesamt noch nicht vorliegen. Sobald dies der Fall ist erfolgt auch noch eine gemeinsame Betrachtung aller Lärmarten)

Für Ihre Anregungen wurde vom 04.02.2013 bis zum 01.03.2013 eine öffentliche Auslage durchgeführt und das Ausfüllen eines Kontaktformulares auf diesen Seiten angeboten.

Auf unserem Internetangebot können Sie sich über den Ablauf der Lärmaktionsplanung und die einzelnen Beteiligungs- und Verfahrensschritte informieren (Lärmaktionsplanung 2013 ). Kompakte Informationen zu den akustischen Grundlagen, den Ergebnissen der Lärmkartierung und einen Ausblick auf die Lärmaktionsplanung finden Sie in der Präsentation unseres Gutachters Lärmkontor im Rahmen der Bürgerinformation zur Lärmkartierung . Über laufende Verfahrensschritte werden Sie auf Bremerhaven.de und in den Amtlichen Bekanntmachungen in der Nordsee-Zeitung informiert.

Bei allgemeinen Fragen und Verständnisfragen zur Lärmkartierung erhalten Sie Informationen im Stadtplanungsamt bei:

Herrn Strunck
 0471 5902755
 0471 5902079
 Mirko.Strunck@magistrat.bremerhaven.de

oder
Herrn Rößler
 0471 5903226
 0471 5902079
 Stefan.Roessler@magistrat.bremerhaven.de