Gesetzblatt und Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Das Gesetzblatt und das Amtsblatt werden seit dem 1. Januar 2013 in elektronischer Form geführt. Das sieht das Bremische Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften vor. Die Blätter werden unter den Adressen www.gesetzblatt.bremen.de und www.amtsblatt.bremen.de zum Abruf bereitgestellt. Dort und auch auf www.bremen.de finden Sie weitere Informationen.

Damit auch Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss Zugriff auf die Informationen haben, wird von der Stadtbibliothek Bremerhaven ein besonderer Service angeboten. Kunden der Stadtbibliothek können an den dortigen Internetplätzen bis zu einer Stunde täglich die elektronischen Informationen einsehen. Anmeldungen sind unter der Telefonnummer  0471 590-2705 oder direkt an der Information möglich. Der Ausdruck aus dem Gesetzblatt und dem Amtsblatt kostet zehn Cent pro DIN A4-Seite. Die Stadtteilbibliothek Leherheide bietet den gleichen Service an, Telefon  0471 590-2480.

Ältere Exemplare bzw. die Papierausgaben können im Stadtarchiv eingesehen werden.