Wahl zum Europäischen Parlament

Ergebnisse und aktuelle Informationen

Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Wahl teilnehmen. Jede:r Wahlberechtigte darf nur einmal an der Wahl teilnehmen.

Für die Teilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ihres Wohnsitzes eintragen lassen. Hierzu ist eine Antragstellung bis spätestens 19. Mai 2024 erforderlich.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können in Deutschland nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original bei der Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren, vorliegen.

Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in das Ausland zuletzt in der Stadt Bremerhaven gemeldet waren, dann richten Sie Ihren Antrag an:

Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven