Haupt- und ehrenamtliche Magistratsmitglieder, Dezernatsverteilung

Der Magistrat wird von sieben ehrenamtlichen und fünf hauptamtlichen Mitgliedern gebildet. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter ist der Bürgermeister. Den Mitgliedern des Magistrats werden jeweils Fachbereiche zugeordnet, für die sie die Verantwortung tragen.

Der Magistrat ist ein Kollegialorgan, in dem der Oberbürgermeister "Erster unter Gleichen" ist. Für die jeweiligen Fachbereiche bzw. Ressorts ist die jeweilige Dezernentin bzw. der jeweilige Dezernent verantwortlich. Der Oberbürgermeister hat kein Durchgriffsrecht in die Ressorts der fachlich zuständigen Dezernentin bzw. des fachlich zuständigen Dezernenten.

Dezernatsverteilungsplan (Stand: Januar 2024)(PDF 24,2 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0)