Gebührenumstellung zum 01.01.2021

1. Vorgehensweise bei der Grundlagenermittlung für die Gebührenumstellung

Als Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist eine Flächenermittlung durchgeführt worden. Dabei wurden alle Flächen auf den Grundstücken erfasst, die derart versiegelt sind, dass bei stärkeren Niederschlägen von diesen Flächen Wasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen kann. Dies können z. B. Dachflächen und Hofflächen sein, die über Einläufe und Rohre an das öffentliche System angeschlossen sind. Es spielt keine Rolle, ob von einer Fläche Niederschlagswasser direkt über eine Rohrverbindung (Hausanschlusskanal) oder indirekt, z. B. vom Hof über den Rinnstein in den Straßeneinlauf (Gully), in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt.

1.1 Luftbildauswertung

Im März 2019 wurden Luftbildaufnahmen erstellt. Diese wurden digital ausgewertet und mit den amtlichen Katasterdaten verknüpft. Hierbei wurden die bebauten und befestigten Flächen von jedem Grundstück ermittelt, die Flächengrößen bestimmt und in einem Übersichtsplan schematisch dargestellt.

1.2 Selbstauskunftsverfahren

Jedem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigtem oder Verwalter wurde ein Erhebungsbogen zugeschickt. Dieser beinhaltet einen Plan mit der Darstellung seines Grundstückes und den vorab ermittelten, befestigten Flächen sowie ein Begleitschreiben. Die Angeschriebenen werden u. a. aufgefordert, die auf dem Plan und dem Erhebungsbogen dargestellte Entwässerungssituation hinsichtlich folgender Fragen zu überprüfen:

- Ist das dargestellte Grundstück im Eigentum oder in der Verwaltung des Angeschriebenen?
- Stimmen die ermittelten Flächengrößen der versiegelten und an die Kanalisation
angeschlossenen Flächen mit der Realität überein?

- Handelt es sich bei der Dachfläche um ein Normal- oder ein Gründach?

- Sind die befestigten Flächen voll- oder teilversiegelt?

- Sind die dargestellten Flächen an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen?

- Falls kein Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen besteht: Auf welche Weise werden die
bebauten bzw. befestigten Flächen entwässert?

- Bei Entwässerung in eine Zisterne oder Versickerungsanlage mit Notüberlauf an das
Kanalsystem: Welches Speichervolumen bzw. Stauraumvolumen hat die Zisterne bzw.
Versickerungsanlage?

Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, Berichtigungen auf dem Erhebungsbogen und im Plan vorzunehmen.

Die ausgefüllten Erhebungsbögen werden umgehend bearbeitet und auf Plausibilität geprüft. Weichen die gemeldeten Flächengrößen stark von den ermittelten Werten ab und können die festgestellten Unplausibilitäten nicht aufgeklärt werden, wird eine Überprüfung der Angaben vor Ort vorgenommen werden. Nach § 11 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Erfolgte keine Rücksendung der Erhebungsbögen, wird die von den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven ermittelten Flächengrößen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr übernommen.

1.3 Hilfe zum Selbstauskunftsverfahren

Zur Hilfestellung bieten die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven parallel zum Selbstauskunftsverfahren Beratungsmöglichkeiten an. Es ist in diesem Zusammenhang eine Hotline unter der Telefonnummer  0471 9800-444 eingerichtet. Hierbei besteht nicht nur die Möglichkeit einer telefonischen Auskunft sondern auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins.

Video - Getrennte Kanalbenutzungsgebühr