Termin vereinbaren (ab Di. 19.03.2024, 09:00 Uhr)
Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Sofern für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und altem Fahrzeugbrief ist nicht zulässig. Es muss der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden.
Hinweis:
Falls die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I nach Ausstellung des Ersatzdokumentes sich wieder einfindet, muss das wieder aufgefundenen Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Voraussetzungen
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
Welche Unterlagen benötige ich?
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP - bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich: - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Rechtsgrundlagen
Welche Gebühren/Kosten fallen an?
je nach Vorgang von 11,20 Euro bis 21,60 EuroTermin vereinbaren (ab Fr. 21.06.2024, 09:30 Uhr)