Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.

Sofern für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und altem Fahrzeugbrief ist nicht zulässig. Es muss der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden.

Hinweis:
Falls die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I nach Ausstellung des Ersatzdokumentes sich wieder einfindet, muss das wieder aufgefundenen Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Voraussetzungen

Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich: - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I  bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

je nach Vorgang von 11,20 Euro bis 21,60 Euro