Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte
Termin vereinbaren (ab Sa. 07.12.2019, 12:15 Uhr)
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Sofern für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und altem Fahrzeugbrief ist nicht zulässig. Es muss der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden.
Hinweis:
Falls die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I nach Ausstellung des Ersatzdokumentes sich wieder einfindet, muss das wieder aufgefundenen Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung
Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
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