Stockangelschein beantragen

Wer in Fließgewässern des Landes Bremen fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".

Zum Angeln

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze
  • in der Kleinen Weser
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke
  • in dem tideabhängigem Teil der Geeste 

wird der "Stockangelschein" benötigt.

Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.

Der Stockangelschein wird von den zuständigen Behörden des jeweiligen Hauptwohnsitzes bei persönlicher Vorsprache ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremerhaven
  • Mindestalter 18 Jahre oder Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 BremFiG
  • höchstens 2 Stockangeln

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    Es kann, muss aber kein Biometrietaugliches Passfoto sein.

Rechtsgrundlagen

Was muss ich noch wissen?

Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3730 der per  ordnung@magistrat.bremerhaven.de. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 Euro Erstausstellung Stockangelschein
20,00 Euro Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)