Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord
Termin vereinbaren (ab Fr. 05.03.2021, 09:00 Uhr)
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich.
Hinweis:
Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:
Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem Nummernschild nicht gestattet!
Wichtig:
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können telefonisch Termine unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:
Hinweis:
Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen.
Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.
Termin vereinbaren (ab Fr. 05.03.2021, 09:00 Uhr)